Wirtschaft

Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in Geschäften

22.500 Geschäfte öffnen ab 8. Februar endlich wieder ihre Türen in Österreich. Die Händler sind für einen Kundenansturm gut vorbereitet.

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Der Handel ist für einen Ansturm gerüstet.
Der Handel ist für einen Ansturm gerüstet.
picturedesk.com (Symbolbild)

Ab 8. Februar dürfen rund 22.500 stationäre Händler ihre Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 9 Millionen Quadratmeter unter strengen Auflagen wieder aufsperren. Auch körpernahen Dienstleistungen dürfen öffnen, wohingegen die Gastronomie und Hotellerie weiterhin geschlossen bleiben.

Spät aber doch bekommt der heimische Non-Food-Handel damit die lang ersehnte Hilfe zur Selbsthilfe, immerhin ist bereits fast ein Drittel der Händler coronabedingt von Zahlungsunfähigkeit betroffen. "Die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter steht an erster Stelle, sie wird durch strenge Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet. Die heimischen Händler haben umfassende Hygienemaßnahmen implementiert, damit einem geordneten Aufsperren und einem sicheren Einkaufserlebnis nichts im Wege steht", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

FFP2-Maske, 2-Meter-Abstand und 20-Quadratmeter-Regel

Die Öffnungszeiten wurden von frühestens 6.00 Uhr bis spätestens 19.00 Uhr festgelegt. Für alle Kunden besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Für die Kundenbereiche im gesamten Handel gilt ein Mindestabstand von 2 Meter sowie eine Beschränkung von 20 m2 pro Kunde.

Etwaige Bedenken, die Wiedereröffnung der Geschäfte könnte die Corona-Fallzahlen nach oben treiben, wurden mittlerweile durch diverse wissenschaftliche Studien entkräftet. "Der Handel ist kein Corona-Hotspot, dafür sind die Aufenthaltsdauern zu gering und der Kundenkontakt zu lose. Auch in den Untersuchungen der AGES konnte keine Clusterbildung in den Geschäften nachgewiesen werden, das Infektionsgeschehen spielt sich vielmehr im privaten Haushaltsbereich ab. Daher hoffen wir auf eine dauerhafte Öffnung, denn einen vierten harten Lockdown würden viele Händler wirtschaftlich nicht überleben", stellt Will erneut klar.

Die umstrittene Begrenzung der 20-Quadratmeter-Regel pro Kunde gilt ab Montag auch für den Lebensmitteleinzelhandel und weitere systemrelevante Betriebe, da es seitens des Gesundheitsministeriums Bedenken betreffend den Gleichheitsgrundsatz gab. Gerade in Stoßzeiten wird dies in kleineren Filialen in Ortskernen ein besonderes Augenmerk erfordern.

Die betroffenen Händler bereiten sich bestmöglich auf die neu geltenden Regeln vor und hoffen noch auf eine Anpassung, nachdem gerade die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung stets reibungslos funktioniert hat, der Mindestabstand von ein auf zwei Meter erhöht und FFP2-Masken ausgegeben wurden.

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