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Diese Daten musst du ab Freitag bei Einreise angeben

Ab Freitag gilt eine neue Corona-Regel bei der Einreise nach Österreich. Alle Personen müssen sich registrieren. "Heute" kennt die Details.

Heute Redaktion
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Die Ankunftshalle des Flughafen Wien.
Die Ankunftshalle des Flughafen Wien.
Heute

Eine neue Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung bringt ab Freitag eine verpflichtende elektronische Registrierung ("Pre-Travel-Clearance") vor einer Einreise nach Österreich – "Heute" berichtete. Online registrieren müssen sich grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen. Einzelne Ausnahmen für die Registrierungspflicht gibt es etwa für regelmäßige Pendler, für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen.

Diese Daten werden erhoben

Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten werden danach unwiderruflich gelöscht. Bei der Registrierung sind anzugeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen 10 Tage. Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen.

So läuft die Registrierung

Zum Ablauf: Einreisende füllen ein Onlineformular aus. Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (am Smartphone) mitzuführen.

Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen. In Ausnahmefällen, also wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden.

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