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Diese Dinge müssen an Bord des Fliegers bleiben

Wer bisweilen davon ausgegangen ist, dass Kopfhörer, Decken, Kissen & Co aus dem Flugzeug mitgenommen werden dürfen, irrt sich gewaltig.

Heute Redaktion
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Bei den Produkten der Airlines, die sich vor allem bei Langstreckenflügen meist schon auf den Sitzen befinden oder später von der Crew verteilt werden, handelt es sich um keine Geschenke an die Passagiere, die nach dem Flug ohnehin entsorgt würden.

Das Reisemagazin Travelbook hat bei mehreren Fluglinien nachgefragt – und die Antwort ist eindeutig: Nur weil die Produkte an Bord kostenlos zur Nutzung bereit stehen, ist das Mitnehmen noch lange nicht erlaubt.

Kissen und Decken

Dem Bericht zufolge werden Decken und Kissen bei vielen europäischen Fluglinien wie Air France, Lufthansa, KLM und Condor nach dem Flug gereinigt und wiederverwendet. Schon allein deshalb ist das Mitnehmen der Produkte nicht gerne gesehen.

Bei Eurowings können Decken um 5,90 Euro erworben werden. Kissen werden gewaschen und wiederverwendet, deshalb bleiben diese grundsätzlich an Bord.

Kopfhörer und Magazine

Gleiches gilt übrigens für Kopfhörer. Auch diese werden nach dem Flug eingesammelt und gereinigt, damit sie nochmals zum Einsatz kommen können.

Was ganz bedenkenlos aus dem Flieger mitgenommen werden darf, sind die gratis zur Verfügung stehenden Bordmagazine.

Was Reisesets anbelangt – so genannte Amenity Kits, die allen voran auf Langstrecken- bzw. Übernachtflügen zur Verfügung stehen –, gilt: die "Kulturbeutel" können mitgenommen werden. Allerdings werden diese ohnehin kostenlos nur an Fluggäste teurerer Tarifklassen verteilt.

Speisen und Getränke

Die Mitnahme von Speisen und Getränken, die etwa vom Bordmenü noch übrig geblieben sind, ist grundsätzlich erlaubt – zumindest seitens der Airlines. Hier müssen Passagiere aber auf die jeweiligen Einfuhrbestimmungen der Länder achten. Denn nicht jeder Staat erlaubt die Einfuhr von Lebensmitteln. In Australien beispielsweise kann die Mitnahme eines übrig gebliebenen Apfels richtig teuer werden.

Ein absolutes No-Go

Ebenfalls mit Konsequenzen müssen Fluggäste rechnen, die sicherheitsrelevante Gegenstände (wie Sicherheitsgurte, Schwimmwesten, etc.) mitgehen lassen. Hier ist in den meisten Fällen mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls zu rechnen.

Wenn Sie unbedingt einen Rauswurf provozieren wollen, können Sie sich auch an folgende "Benimmregeln" halten:

(ek)