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Diese Fallen warten in Kroatien auf Urlauber

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Kroatien hat sich zu einem beliebten Zeil bei österreichischen Urlaubern entwickelt. Damit der Kroatien-Urlaub auch wirklich unvergesslich wird, sollten Reisende aber mehrere Dinge beachten, um hohe Geldstrafen zu vermeiden.

Wie jedes Reiseland hat auch Kroatien ganz eigene Regeln und Strafen im Straßenverkehr, aber auch in anderen Bereichen des Lebens. Folgende vom ÖAMTC erstellte Liste zeigt, was sie auf keinen Fall tun sollten:

Kroatische Verwaltungsstrafen ignorieren: "Grundsätzlich sollte man nachvollziehbare Verwaltungsstrafen aus Kroatien möglichst vor Ort bezahlen. Eine Strafe ab 70 Euro ist auch in Österreich vollstreckbar, wobei die Verfahrenskosten dazugerechnet werden", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer und warnt: "Strafzettel aus Kroatien sollten auf keinen Fall weggeworfen werden." Bei Unklarheiten sollte Kontakt mit der ÖAMTC-Rechtsberatung aufgenommen werden.
Trüffel ohne Genehmigung ausführen: Wer lose und unverarbeitete Trüffel ohne Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums ausführt, riskiert eine Strafe.
Fahrrad-Heckträger verdeckt Kennzeichen: "Viele Autofahrer verwenden in Österreich eine rote Kennzeichentafel auf dem Fahrrad-Heckträger. Diese rote Tafel wird aber im Ausland nicht anerkannt. Daher sollte das weiße Kennzeichen – vor allem auch das Landeskürzel 'A' – deutlich lesbar bleiben. Am besten, man verwendet einen Heckträger, bei dem das Kennzeichen sichtbar bleibt", empfiehlt die Club-Expertin. Ist das nicht möglich, sollte man die weiße Tafel auf den Heckträger montieren, auch wenn das nicht gerne gesehen wird.
Zu schnelles Fahren: Zu schnelles Fahren hat in Kroatien teils hohe Strafen zur Folge. Tauer: "Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, muss ab 65 Euro zahlen. Bei mehr als 50 km/h sind es sogar mindestens 660 Euro. Junge Lenker unter 24 Jahren müssen besonders aufpassen. Sie müssen grundsätzlich auf allen Straßen 10 km/h langsamer fahren als die anderen."

Hunde an den Badestrand mitnehmen: Soll der Hund in den Kroatienurlaub mitkommen, sind die Einreisebestimmungen und die entsprechenden Verhaltensregeln einzuhalten. An öffentlichen Badestränden gilt ein Hundeverbot. Es gibt aber ausgewiesene Hundestrände, an denen sich die Vierbeiner austoben können.
An Mautstellen ausschließlich mit kroatischen Münzen bezahlen: Jedes Jahr kommt es in den Ferienmonaten an den kroatischen Mautstationen zu Staus. "Um die Wartezeit gering zu halten, sollten Urlauber die Mautstationen nicht dazu nutzen, die übrig gebliebenen Kuna in Kleingeldform loszuwerden. Stattdessen sollte man zur Bezahlung auch Kredit- oder Bankomatkarte bereithalten, um flexibel auch auf andere Bezahlspuren ausweichen zu können. Es werden auch Euro-Münzen und -Scheine akzeptiert", so die ÖAMTC-Expertin.
Parkvorschriften missachten: Urlauber erhalten – oft Jahre nach ihrem Urlaub in Kroatien – Schreiben, in dem bis zu 160 Euro für eine angeblich nicht bezahlte Parkgebühr verlangt werden. Die Parkvorschriften je Gemeinde sind oft kompliziert. Der ÖAMTC rät daher dringend dazu, sich vorab genau über die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Parkvorschriften zu erkundigen und diese einzuhalten.
Mit einem abgelaufenen "Pickerl" fahren: Das "Pickerl" ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit)? In Kroatien sowie in anderen Ländern kann das zu Problemen führen. Zwar dürfte in diesem Zeitraum keine Strafe verhängt werden oder ein Nachteil im Schadensfall entstehen, Club-Mitglieder berichten aber immer wieder, dass sie dennoch gestraft wurden. ÖAMTC-Tipp: Um Probleme zu vermeiden, vor der Abreise sicherstellen, dass auch die Rückreise bis zum Schluss noch mit einem gültigen "Pickerl" erfolgt.

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