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Diese Gegenstände dürfen im Treppenhaus stehen

Nicht alle Gegenstände sind im Treppenhaus erlaubt und auch gern gesehen. Hier ein kleiner Überblick, was im Treppenhaus stehen darf.

Heute Redaktion
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Kinderwagen, Blumen, Schuhe: Was darf bei Mietshäusern eigentlich im Treppenhaus stehen?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer ganz klar und kann oftmals je nach Vermieter ganz unterschiedlich ausfallen. Dennoch gibt es eine kleine Richtlinie, nach der man sich richten kann.

Blumenkübel

So sind etwa Blumenkübel- oder töpfe nur dann erlaubt, wenn der Vermieter dies ausdrücklich erlaubt.

Außerdem dürfen diese nicht den Treppengang blockieren, damit sie beispielsweise den Einsatzkräften im Notfall nicht den Weg versperren.

Fußmatten

Ebenso sieht es beim Thema Fußmatten aus. Solange der Mietvertrag es nicht verbietet, sind Fußmatten vor der Wohnungstür erlaubt.

Garderoben

Während Blumenkübel und Fußmatten (oft) keine Probleme darstellen, sieht das bei Garderoben im Treppenhaus schon anders aus. Diese sind nämlich nicht erlaubt.

Welche Bedingungen es für Rollatoren, Rollstühle oder auch Kinderwägen gibt und ob man seine Schuhe vor der Tür einfach stehen lassen darf, verrät das Video oben. (red)