Coronavirus

Diese Lockdown-Hilfen gibt es jetzt für Unternehmen

Wer schließen muss, bekommt den Umsatz ersetzt: Die Regierung verspricht schnelle und unbürokratische Hilfe für betroffene Betriebe.

Heute Redaktion
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    Ausgangssperre! Ab Dienstag gibt es einen Lockdown der härtesten Art.
    Ausgangssperre! Ab Dienstag gibt es einen Lockdown der härtesten Art.
    picturedesk.com

    Schon der erste Lockdown im Frühjahr hat viele Unternehmen an den Rand des Ruins oder darüber hinaus getrieben, die Arbeitslosigkeit stieg dramatisch an. Nun hat die Regierung eine weitere, drei Wochen lange Sperre des Handels, der Gastronomie und der Kulturbranche ausgerufen. Die Notbremse soll die Corona-Zahlen drücken und eine Katastrophe in den Spitälern verhindern, könnte aber der Todesstoß für Österreichs Betriebe sein.

    800 Millionen bereits in Auszahlung

    Damit die Wirtschaft den "Lockdown Hart" überlebt, hat die Regierung ein Hilfspaket geschnürt. Im Gegensatz zum Frühjahr sollen Unterstützungsleistungen diesmal unbürokratisch und schnell fließen. Schon zuvor angekündigt war ein Umsatzersatz von 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr für Schließungen in der Gastronomie und Hotellerie. Der Antrag dazu kann einfach über die FinanzOnline-Plattform gestellt werden. Aktuell wurden 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Mio. Euro eingereicht. "Davon werden über 800 Mio. in den kommenden Tagen ausgezahlt bzw. wurden die ersten Beträge bereits ausbezahlt", heißt es.

    Jetzt neu: Mit dem "Lockdown Hart" wird diese Regelung auch auf die sogenannten "körpernahen Dienstleistungen" übertragen - etwa Friseure, Masseure und Kosmetiker. Sie bekommen 80% des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt.

    Variabler Ausgleich im Handel

    Auch für den Handel soll es Hilfen geben. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten gibt es hier unterschiedliche Prozentsätze. Grundsätzlich wird 40% des Umsatzes ersetzt, in Branchen mit stark verderblichen Waren (Blumenhandel, etc.) können es aber bis zu 60% sein, in Bereichen mit geringem Wertverlust (Möbelhandel, etc.) nur 20%.

    Zwei Modelle beim Fixkostenzuschuss

    Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet: Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

    Kinderbetreuung und Kurzarbeit

    Zur Sicherung von Arbeitsplätzen wird die Kurzarbeit für alle vom Lockdown betroffenen Betriebe angepasst. Die Arbeitszeit kann sogar auf 0% reduziert werden. Anträge per Anfang November können rückwirkend bis zum Ende des Lockdowns gestellt werden. Ausgebaut wird auch die Sonderbetreuungszeit, von bisher drei auf künftig vier Wochen. "Familien können somit sicher sein, wenn die Kinderbetreuungseinrichtung geschlossen ist, dass sie die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können", heißt es.

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