Politik

Diese neue Maßnahme soll Alleinerziehenden jetzt helfen

Die durch Corona bedingte Erleichterung beim Beantragen des staatlichen Unterhaltsvorschusses wird bis zum 30. Juni verlängert.

Heute Redaktion
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Die Erleichterungen beim Unterhaltsvorschuss werden verlängert.
Die Erleichterungen beim Unterhaltsvorschuss werden verlängert.
Mint Images / picturedesk.com

"Die Coronakrise ist nach wie vor eine große Belastungsprobe für die Menschen in Österreich, ganz besonders für Kinder und Alleinerziehende. Für diese verlängern wir die Erleichterungen beim Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss um weitere drei Monate, konkret bis zum 30. Juni 2021. Kinder und Alleinerziehende werden so weiterhin leichter zu Unterhaltsleistungen und damit durch die Coronakrise kommen", so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) anlässlich der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung am gestrigen Freitag.

"Gerade für alleinerziehende Mütter ist die Corona-Krise eine Herausforderung, sie verdienen daher unsere volle Unterstützung. Die rasche und unbürokratische Umsetzung des erleichterten Unterhaltsvorschusses war eine wesentliche Unterstützungsmaßnahme für alleinerziehende Mütter. Daher freue ich mich sehr, dass es uns nun gelungen ist, den erleichterten Unterhaltsvorschuss um weitere drei Monate zu verlängern", sagt Frauen- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP).

Die Regelungen bezüglich des staatlichen Unterhaltsvorschusses sehen vor, dass in Fällen, in denen unterhaltspflichtige Väter und Mütter den Unterhalt für ihr Kind nicht fristgerecht begleichen, der Staat einen Vorschuss zur Überbrückung gewährt. In Folge holt sich der Staat den Vorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. "Mit der erneuten Verlängerung der Maßnahme ist sichergestellt, dass Kinder weiterhin einfach und schnell zu staatlicher Hilfe kommen. Das ist gerade in Zeiten der Krise von großer Bedeutung", so Zadic.

Unterhaltsvorschuss auch ohne Exekutionsantrag

Nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein Unterhaltsvorschuss zugesprochen werden, wenn es, erstens, einen Exekutionstitel für den Unterhaltsanspruch gibt (z.B. einen Gerichtsbeschluss oder einen gerichtlichen Vergleich), das heißt, dass gerichtlich festgelegt wurde, wie hoch der zu entrichtende Unterhalt ist; zweitens, wenn der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist; und, drittens, das Kind einen Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht hat oder eine Exekution aussichtslos erscheint.

Beim erleichterten Unterhaltsvorschuss während der Coronakrise sind Vorschüsse bis 30. Juni 2021 auch dann durch das Gericht zu gewähren, wenn das Kind bzw. das vertretungsbefugte Elternteil keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. Darüber hinaus ist eine Gebührenfreiheit für solche Anträge während der Coronakrise vorgesehen.

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