Politik
Diese Österreicher müssen jetzt ihre Waffen abgeben
Um zu verhindern, dass Personen mit extremistischem Gedankengut Waffen und Munition kaufen können, wurden nun die Gesetze verschärft.
Einige Gesetzesänderungen, die nach dem Wiener Terroranschlag initiiert wurden, gingen am Freitag schlussendlich durch den Nationalrat. Im Zentrum standen dabei Verschärfungen von Vereins-, Waffen- und Sprengmittelgesetz.
Einzig die FPÖ war gegen diese Verschärfungen, sie erachtete diese als nicht zweckmäßig. Das Maßnahmenpaket, das seinen Weg per Regierungsvorlage in den Nationalrat schaffte, soll verhindern, dass Personen mit extremistischem Gedankengut in den Besitz von Schusswaffen und Munition kommen.
Waffen sind abzugeben
Konkret wurde das in Form einer Anpassung der "waffenrechtlichen Verlässlichkeit" erzielt. Verlässlich ist fortan nicht mehr, wer rechtskräftig wegen Terrorstraftaten verurteilt wurde. Gleiches gilt bei Verurteilungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz sowie bei einschlägigen Verwaltungsübertretungen nach dem Symbole-Gesetz und dem Abzeichengesetz. Anwärter auf eine Waffenbesitzkarte werden außerdem hinsichtlich staatsschutzpolizeilicher Vormerkungen überprüft.
Ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses wird in diesen Fällen mangels Verlässlichkeit in jedem Fall abzuweisen sein. Bereits ausgestellte Waffenbesitzkarten oder Waffenpässe werden entzogen, die im Besitz befindlichen Schusswaffen sind binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides der Behörde abzuliefern.
Auch bei Betretungsverboten
Üben Vereine einen Kultus aus, müssen deren Statuten künftig von der Vereinsbehörde an das Bundeskanzleramt (Kultusamt) übermittelt werden. Außerdem soll Plastiksprengstoff fortan speziell markiert werden, um Attentate zu verhindern.
Aufgrund der zunehmenden Gewaltbereitschaft, die sich zuletzt vermehrt und vor allem gegenüber Frauen geäußert hat, soll mit Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes automatisch ein vorläufiges Waffenverbot als ausgesprochen gelten. Die vorgeschlagene Regelung soll damit maßgeblich zum präventiven Opferschutz beitragen und eine Erhöhung der öffentlichen Sicherheit bewirken. Sämtliche Waffen, Munition und waffenrechtliche Urkunden des Betroffenen dürfen dann sichergestellt werden.