Comeback für die FFP2-Maske in Österreich! Ab heute, 15. September, treten die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft. Alle Personen – egal ob geimpft oder genesen – müssen ab Mittwoch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Bank, Post oder auch Öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen.
Für Ungeimpfte gilt die FFP2-Maske zudem im gesamten Handel, also auch in Elektro- oder Kleidungsgeschäften. Personen, die geimpft oder genesen sind, können in den Shops einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und wie sieht es für Mitarbeiter im Handel aus?
Zeitgerecht vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Maßnahmen ist Dienstagabend die 1. Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung veröffentlicht worden. Inhaltlich ist für den Handel dabei folgende Masken-Regel abgebildet:
Beschäftigte im "nicht-lebensnotwendigen" Handel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Nur wenn diese Mitarbeiter:innen einen 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorweisen, entfällt die Maskenpflicht.
In Bezug auf eine Genesung sind sowohl Genesungsnachweise als auch Absonderungsbescheide zulässig, jedoch keine Antikörpernachweise.
Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen hingegen ebenso wie die Kunden im Supermarkt immer eine FFP2-Maske tragen.
"Damit hat das Gesundheitsministerium für die 600.000 Beschäftigten im österreichischen Handel identische Regelungen zu den seit heute geltenden Bestimmungen für unsere Kundinnen und Kunden festgelegt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.