Wirtschaft

Diese Personen brauchen in Geschäften keine FFP2-Maske

Wenn Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt im "nicht-lebensnotwendigen" Handel einen "2G"-Nachweis vorweisen, müssen sie keine Maske tragen. 
André Wilding
16.09.2021, 05:40

Comeback für die FFP2-Maske in Österreich! Ab heute, 15. September, treten die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft. Alle Personen – egal ob geimpft oder genesen – müssen ab Mittwoch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Bank, Post oder auch Öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen.

Für Ungeimpfte gilt die FFP2-Maske zudem im gesamten Handel, also auch in Elektro- oder Kleidungsgeschäften. Personen, die geimpft oder genesen sind, können in den Shops einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und wie sieht es für Mitarbeiter im Handel aus?

Zeitgerecht vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Maßnahmen ist Dienstagabend die 1. Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung veröffentlicht worden. Inhaltlich ist für den Handel dabei folgende Masken-Regel abgebildet:

Beschäftigte im "nicht-lebensnotwendigen" Handel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Nur wenn diese Mitarbeiter:innen einen 2-G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorweisen, entfällt die Maskenpflicht.

In Bezug auf eine Genesung sind sowohl Genesungsnachweise als auch Absonderungsbescheide zulässig, jedoch keine Antikörpernachweise.

FFP2-Maskenpflicht im Supermarkt

Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen hingegen ebenso wie die Kunden im Supermarkt immer eine FFP2-Maske tragen.

"Damit hat das Gesundheitsministerium für die 600.000 Beschäftigten im österreichischen Handel identische Regelungen zu den seit heute geltenden Bestimmungen für unsere Kundinnen und Kunden festgelegt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

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