Coronavirus

Diese Personen dürfen ohne Quarantäne wieder einreisen

Seit Samstag muss jeder, der nach Österreich einreisen will, zehn Tage in Quarantäne. Doch für manche Personengruppen gelten Ausnahmen.

Leo Stempfl
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Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze
Tobias C. Köhler / dpa / picturedesk.com

Die neue Covid-Einreiseverordnung ist seit Samstag in Kraft. Demnach muss jeder, der nach Österreich einreist, zehn Tage in Quarantäne. An der Grenze muss zu diesem Zweck auch ein "Quarantäneverpflichtungsformular" ausgefüllt werden. An der dort angegeben Adresse kann die Polizei schließlich die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren.

Ein Freitesten aus der Quarantäne ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Die Kosten dafür muss allerdings jeder selbst tragen, diese belaufen sich in der Regel auf über 100 Euro. Doch für manche Personen gibt es Ausnahmen, durch die es möglich ist, ohne Quarantäne und Test aus- und einzureisen.

Pendler, Partner und Co.

Schon aus rein praktischen Gründen ausgenommen sind die drei funktionalen Enklaven Österreichs, also Orte, die nur über ausländischen Staatsgebiet mit dem Rest Österreichs verbunden sind. Diese sind das Kleinwalsertal (Vorarlberg), Jungholz und Hinterriss (Tirol).

Doch auch Menschen, die regelmäßig pendeln (müssen), können weiterhin frei reisen. Dazu zählt auch, wer mindestens ein Mal pro Monat aus familiären Gründen oder zum Besuch des Lebenspartners einreist.

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    Milizsoldaten an der Grenze in Bad Radkersburg am 20. Mai 2020
    Milizsoldaten an der Grenze in Bad Radkersburg am 20. Mai 2020
    picturedesk.com/APA/Erwin Scheriau

    Auch aus solchen Anlässen, die unvorhersehbar und unaufschiebbar sind, ist die Einreise ohne Quarantäne möglich. Dazu zählen schwere Krankenfälle, Todesfälle, Begräbnisse und Geburten. Weihnachten und Silvester sind vorhersehbar, für diesen Einreisegrund gilt also die zehntägige Quarantäne.

    Berufe

    Angehörigen gewisser Berufe kann ebenso keine Quarantänepflicht auferlegt werden. Dazu zählen etwa 24-Stunden-Pfleger, da deren Arbeitskraft dringend benötigt wird. Auch Diplomaten müssen nicht in Quarantäne gehen sowie Einreisende aus humanitären Gründen.

    In machen Ländern gibt es derart wenige Corona-Fälle, dass auch für Einreisende aus diesen keine Quarantäneverpflichtung gilt. Ein negativer PCR-Test muss nichtsdestotrotz vorgewiesen werden. Dies trifft allerdings für keines der Nachbarländer Österreichs zu.