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Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Deutschland

Trotz des Teil-Lockdowns sind die Corona-Zahlen in Deutschland drastisch gestiegen. Nun reagiert die Regierung – es kommt zu einem harten Lockdown.

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Der Handel wird in Deutschland geschlossen.
Der Handel wird in Deutschland geschlossen.
Christophe Gateau / dpa / picturedesk.com

Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, wird in Deutschland das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch bis zum 10. Januar heruntergefahren. Bundeskanzlerin Merkel kann der Bevölkerung allerdings nicht garantieren, dass anschließend eine schnelle Lockerung eintritt.

Merkel: "Wir leben ja immer weiter unter den pandemischen Bedingungen. Solange wir nicht eine gewisse Herdenimmunität durch das Impfen haben, werden wir immer unter diesen Bedingungen leben. Wie die jeweils ausgestaltet sind, das muss man sehen."

Mit diesen Regeln will die Deutsche Regierung gegen das Virus vorgehen:

Kontakte: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet".

Silvester: Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Schulen: Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

Kitas: In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt.

Friseur: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseur-Salons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fusspflege bleiben weiter möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Altenpflege: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden. Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.