Niederösterreich

Diese Sachen sind jetzt für den Bezirk Melk wichtig

Ab Samstag gibt es im Bezirk Melk Ausreisekontrollen. Ein 3-G-Nachweis muss mitgeführt werden. Die Polizei wird stichprobenartig kontrollieren.

Tanja Horaczek
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Ab Samstag werden die 3-G-Nachweise kontrolliert.
Ab Samstag werden die 3-G-Nachweise kontrolliert.
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Mit Beginn Samstag, 00.00 Uhr, gilt im gesamten Bezirk Melk eine Hochrisikogebietsverordnung. Grund: Die Region hat mit einer 7-Tage-Inzidenz von 652,8 einen österreichweiten Spitzenwert belegt. Am Samstag wird die Polizei Personen, die den Bezirk verlassen, kontrollieren. Dies gilt auch für Personen, die aus diesem Gebiet ein- oder ausreisen sowie durchreisen wollen.

Diese Nachweise sollten jetzt mitgeführt werden:

ein gültiges Impfzertifikat

ein negatives Corona-Antigen-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden)

ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen) = PCR-Test

ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Wie sehen die Ausreisekontrollen für Kinder aus?

Grundsätzlich brauchen Kinder ab dem 12. Lebensjahr einen negativen Test um aus dem Bezirk Melk ausreisen zu können. Wenn die Ausreisebeschränkungen nicht in die Ferien fallen, gilt auch der Ninja Pass. 

Häufig gestellte Fragen:

Brauche ich einen Nachweis, wenn ich ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Melk durchfahre? - Nein, man muss es nur der Polizei bei einer Kontrolle glaubhaft machen.

Brauche ich einen Nachweis, wenn ich mit dem Zug durch den Bezirk fahre? - Nein, dann gilt man als Transitpassagier. Doch sobald die Reise in Melk startet, braucht man einen Nachweis.

Brauche ich einen Nachweis, wenn ich jemanden im Bezirk Melk besuche oder einen Ausflug mache? - Ja, ein entsprechender Nachweis ist bei der Ausreise aus dem Bezirk Melk erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Einfach einen der oben genannten Nachweise mitführen. 

Ab wann gilt der Bezirk nicht mehr als Hochrisikogebiet?

Aufgehoben wird die Maßnahme bei einer Durchimpfungsrate von über 60 Prozent und einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 400.

Aus diesem Grund wird der Impfturbo jetzt gestartet. Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner rät jedem sich impfen zu lassen. So könne man die Krise besser bewältigen. "Für uns alle gehört 3G mittlerweile bereits zum Alltag, dennoch bedeuten die Ausreisebeschränkungen für uns als Wirtschafts- und Tourismusstadt erhebliche Nachteile. Mir ist es in dieser Situation sehr wichtig an die Testbereitschaft aller zu appellieren - egal ob geimpft oder ungeimpft, egal ob genesen", teilt Bürgermeister Patrick Stobl aus Melk mit.