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DIESE skurrile Klausel steht im "DSDS"-Vertrag

Die "Bild"-Zeitung enthüllt, was in den geheimen Verträgen der "DSDS"-Kandidaten steht. 

Heute Redaktion
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Mike Singer, Maite Kelly und Dieter Bohlen sitzen in der Jury von "Deutschland sucht den Superstar". 
Mike Singer, Maite Kelly und Dieter Bohlen sitzen in der Jury von "Deutschland sucht den Superstar". 
picturedesk.com

Die Kandidaten bei "Deutschland sucht den Superstar" gehen nicht einfach so ins Casting und versuchen ihr Glück. Vorher müssen sie einen knallharten Vertrag mit der Produktionsfirma "Ufa Show" unterschreiben.

Fremdverträge sind verboten

Die Teilnahme erfolgt unter strikten Bedingungen, wie die "Bild"-Zeitung wissen will. Geld gibt es zum Beispiel keines, nur der Sieger bekommt am Ende 100.000 Euro. Auch Reisekosten oder Arbeitsausfallgelder zahlt die Produktionsfirma nicht. Zudem dürfen die Sänger bis einen Monat nach Ausstrahlung des Finales weder Cover – noch eigene Songs veröffentlichen. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Künstlerverträge mit Dritten sind ebenfalls strengstens verboten.

Skifahren ist verboten

Wenn man es in unter die "Top 10" schafft, muss ein weiterer Vertrag mit einer zusätzlichen Künstleragentur unterschrieben werden. Darin muss der Kandidat zum Beispiel versichern, dass gegen ihn kein Verfahren läuft oder er verurteilt worden. Wenn doch, muss er das bekanntgeben. 

Die letzte Bedingung dürfte etwas überraschend sein: Der Kandidat darf während der Live-Shows keinen Sport betreiben, der seine Gesundheit gefährdet: Dazu zählen zum Beispiel Skifahren und Motorsport.

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