Politik

Diese Verordnung bestimmt ab Montag unser aller Leben

Der Lockdown ist bald zu Ende, doch strenge Corona-Regeln bleiben weiterhin. An diese Maßnahmen musst du dich ab 7. Dezember halten.
Roman Palman
05.12.2020, 20:56

Freitag, um 12.30 Uhr, trat der Hauptausschuss des Nationalrats zusammen. Einziger Punkt der Tagesordnung: die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (2. COVID-19-SchuMaV). Damit soll die Änderungen der Ausgangsbeschränkungen nach dem Lockdown besiegelt werden.

Bisher galten die Ausgangsbeschränkungen den ganzen Tag über, ab 7. Dezember nur noch zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh. Die Ausnahmen bleiben weitgehend gleich, meldet die APA, der der Verordnungstext vorliegt, bereits vorab. Gründe, die Wohnung zu verlassen, sind neben der Abwendung einer Gefahr, Hilfeleistung und der Ausübung familiärer Rechte und Pflichten auch weiterhin Arbeit und Ausbildung sowie körperliche und psychische Erholung.

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Kleine, aber wichtige Änderung bei Besuchen

Unter der etwas sperrigen Bezeichnung "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" verbergen sich auch die Kontaktbeschränkung mit der Familie. Konkret erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und einzelnen engsten Angehörigen. Dazu gehören Eltern, Kinder und Geschwister. 

Eine Detail-Änderung findet bei den "einzelnen wichtigen Bezugspersonen", die man in der Nacht treffen darf. Die letzte Änderung wird wieder rückgängig gemacht, jetzt darf man auch Bezugspersonen aufsuchen, zu denen man nur "nicht-physischen" Kontakt mehrmals die Woche hatte. Die Regierung reagiert damit auf die heftige Kritik, dass sonst zu Weihnachten all jene sozial völlig isoliert würden, die bisher aus Vorsicht nur virtuell Kontakt hielten.

Weihnachten mit der Familie

Tagsüber sind also Treffen von zwei Haushalten mit jeweils maximal sechs Erwachsenen plus sechs Kindern gestattet. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat die Regierung Ausnahmen angekündigt. Diese sind allerdings nicht mehr Teil der aktuellen Verordnung, denn diese läuft laut APA am 23. Dezember aus.

Mindestabstand und Quadratmeter-Regelung

Der Babyelefant und damit der Mindestabstand zu allen haushaltsfremden Haushalten bleiben uns erhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Mit dem Ende des Lockdowns kommt allerdings auch wieder mehr Leben auf die Straßen. Der Handel darf wieder öffnen, und selbst die von vielen schmerzlich vermissten "körpernahen" Dienstleister dürfen wieder ans Werk gehen.

Damit es allerdings zu keinen Menschenmassen in den Shopping Center kommt, wird auch hier die Kundenzahl im Gebäude stark limitiert. Hier wartet die nächste Änderung, denn künftig wird bei der 10-Quadratmeter-Regel der Verbindungsbereich nicht mehr mitgezählt. Das Betreten ist den Kunden "ausschließlich zum Zweck des Durchgangs" zu den Geschäften erlaubt. Auch darin zu essen oder zu trinken ist verboten.

Ebenso öffnen dürfen Museen und Bibliotheken. Kinos und andere Veranstaltungsorte bleiben weiter geschlossen. Auch Zoos sind in der aktuellen Verordnung noch nicht für die Öffnung vorgesehen. Sie sollen nach Ankündigung der Regierung ebenfalls mit 24. Dezember aufsperren. Ab dem Heiligen Abend sollen auch Skilifte wieder den Betrieb aufnehmen.

Das Ende der Punschstände

Die Gastronomie muss sich weiterhin mit Liefer- bzw. Abholservices begnügen. Doch die Regierung schiebt nun den im Advent so beliebten Punschständen einen Riegel vor. Zwischen 6 Uhr früh und 19 Uhr abends dürfen nur noch "alkoholfreie sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllte alkoholische Getränke" an die Kunden ausgehändigt werden. Ein Häferl Glühwein zum Mitnehmen ist also nicht mehr erlaubt, wie die APA anmerkt. Das Konsumationsverbot im Umkreis der Lokale gilt weiterhin.

Mehr Besuche für Kinder in Spitälern

In den Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt es weiterhin bei einem Besucher pro Bewohner/Patient pro Woche. Für Minderjährige und unterstützungsbedürftige Bewohnern sind zusätzlich dazu zwei Besucher pro Tag erlaubt. Schwangere dürfen zu Untersuchungen sowie vor, zu und nach einer Entbindung ebenfalls nur von "höchstens einer Person" besucht werden. Ausnahmen gibt es nur im Palliativ- und Hospizbereich.

"Nicht auf Biegen und Brechen"

Für Schüler ab der Unterstufe wird eine Maskenpflicht gelten. Aber: Deren Einhaltung müsse nach Meinung Faßmanns "nicht auf Biegen und Brechen" durchgesetzt werden. Wenn man die Räume öfter lüfte, könne die Maske auch abgenommen werden, erklärte er am Freitag.

Alle Öffnungsschritte und Corona-Regeln ab 7. Dezember auf einem Blick: 

Wie die APA abschließend meldet, soll auch das angekündigte "strenge Einreiseregime" mit einer eigenen Verordnung geregelt werden. Diese wird voraussichtlich aber erst nächste Woche fertig sein.