Warnung der Experten

Dieser Fehler im Winter kann dich Hunderte Euro kosten

Das kann teuer werden: Wer den Gehsteig vor seinem Haus nicht räumt, dem drohen hohe Strafen. Die Wirtschaftskammer warnt jetzt vor den Folgen.

Oberösterreich Heute
Dieser Fehler im Winter kann dich Hunderte Euro kosten
Wer bei Glatteis nicht streut, riskiert folgenschwere Stürze und auch hohe Schadenersatzzahlungen. (Symbolbild)
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Aktuell sorgt noch ein Hoch für ungewöhnlich mildes Wetter. Ab der Wochenmitte meldet sich aber der Winter zurück: Eine Kaltfront dann wieder Schnee und Eis ins Land

Wenn Minusgrade für vereiste Straßen und Gehsteige sorgen, herrscht auch in den Spitalsambulanzen Hochbetrieb. Doch was bedeutet es für die Besitzer, wenn ein Passant vor dem Haus ausrutscht und verletzt im Krankenhaus landet?

Laut Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer zu Folgendem verpflichtet: Zwischen 6 und 22 Uhr müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegen von Schnee befreit und bei Glatteis gestreut werden. Das gilt innerhalb von drei Metern ab der Grundstücksgrenze und sollte gewissenhaft durchgeführt werden.

Strafe von über 700 Euro
Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht drohen Geldstrafen von bis zu 72 Euro, warnt der ÖAMTC. Bei Dächern, die nicht von Schnee oder Eis gesäubert werden, können es sogar bis zu 726 Euro werden.
Der Mobilitätsclub weist zudem darauf hin, was bei einem Personenschaden auf dich zukommen kann: im Extremfall eine strafrechtliche Verurteilung, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Denn bei Schadenersatzklagen haben säumige Grundbesitzer schlechte Karten, erklärt der Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler, Johann Mitmasser. Er empfiehlt eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt in der Regel auch Schäden durch Dachlawinen und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Der Schutz entbindet aber Eigentümer nicht von ihren gesetzlichen Pflichten, betont Mitmasser.

Dazu gehört auch die Entfernung von Schnee oder Eiszapfen von Dächern. Was viele nicht wissen: Das Aufstellen von Warnstangen und Hinweistafeln reicht nicht, um sich von der Haftung zu befreien.

Und: Auch Autofahrer sind gut beraten, beim Parken im Winter auf die Gefahr von oben zu achten. Stellt ein Lenker sein Fahrzeug trotz Warnhinweisen oder ersichtlicher Gefahr an einer gefährlichen Stelle ab, kann ihm ein Mitverschulden am erlittenen Schaden angelastet werden. "Ohne Kfz-Kaskoversicherung bleibt er in einem solchen Fall zumindest auf einem Teil des Schadens sitzen", so Mitmasser.

Darum sollte man den Motor nicht warmlaufen lassen

Ein Fehler, der vor allem im Winter viel Geld kosten kann: Den Motor warmlaufen lassen ist verboten. Zwei weitere Nachteile: Es braucht sehr viel Zeit und auch Sprit, so der ÖAMTC. Bei einem Zuwiderhandeln drohen im Extremfall Strafen von Tausenden Euro.

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