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Dieses Facebook-Posting kostet 3.240 Euro

Ein Tiroler (47) hat auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache verhetzend kommentiert. Das wird nun teuer.

Heute Redaktion
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Facebook ist kein rechtsfreier Raum.
Facebook ist kein rechtsfreier Raum.
Bild: imago stock & people

Von einer "emotionalen Überreaktion" sprach der Angeklagte vor dem Landesgericht Innsbruck. Er war wegen "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" und "Verhetzung" angeklagt. Dass deswegen, weil er geschrieben hatte, dass man potentiellen Attentätern einen Sprengstoffgürtel umschnallen und sie in einem Bunker "in die Luft jagen" solle.

Außerdem kommentierte der Mann, dass vier Afghanen Körperteile abgeschnitten werden sollten, bevor sie "zurückgeschickt" werden, berichtet der "ORF". Vor Gericht zeigte sich der Mann verwundert, dass seine Kommentare als Aufforderung zu Gewalttaten verstanden werden könnten. Die Richterin sah das anders, wies den Mann darauf hin, dass Facebook weder rechtsfreier Raum noch ein Stammtisch sei.

"Vor dem Schreiben denken"

Vor einer noch höheren Strafe hat den Angeklagten wohl bewahrt, dass er glaubhaft machen habe können, dass er kein Ausländer- und Flüchtlingshasser sei. Allerdings, so die Richterin, hätten die Postings des Elektrotechnikers zum Hass beigetragen.

Anmerkung der Staatsanwältin: "Man kann vor dem Schreiben denken", oder aber auch durchatmen und einen Eintrag danach bearbeiten. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 3.240 Euro verurteilt, er nahm das Urteil an. Es ist das zweite ähnliche Urteil in kurzer Zeit.

"Hackt ihm die Füße ab"

Vor rund drei Wochen war ein 55-jähriger Tiroler zu einer noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 1.120 Euro verurteilt worden.

Er hatte auf der Facebook-Seite eines anderen FPÖ-Politikers geschrieben, dass "diese Ratten ausgerottet" gehören, dass man sich bewaffnen und "die Sache" selbst in die Hand nehmen solle und im Fall einer Gewalttat fügte er an: "Hackt ihm die Füße ab und lasst ihn laufen." (rfi)