Politik

Dieses Gutachten blockiert U-Ausschuss

Die türkis-blaue Koalition hat den SPÖ-Antrag auf einen BVT-U-Ausschuss blockiert. "Heute" liegt die Begründung dafür vor.

Heute Redaktion
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Die SPÖ ist sauer. Am Donnerstag hat die türkis-blaue Koalition den Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der BVT-Affäre abgelehnt. "Heute" liegt das Gutachten vor, auf das sich diese Entscheidung stützt.

"Untersuchungsgegenstand ist die Klärung der politischen Verantwortung betreffend die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und allfälliger in diesem Bereich der Vollziehung bestehender Missstände im Zeitraum 16. Dezember 2013 bis 13. März 2018", heißt es in dem Antrag der SPÖ auf den U-Ausschuss.

Diese Formulierung ist laut dem Gutachten, das der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst des Parlaments erstellt hat, nicht konkret genug. Das sieht auch der anerkannte Verfassungsrechtler Theo Öhlinger so. Laut einem "Presse"-Bericht rechnet dieser damit, dass die SPÖ beim Verfassungsgerichtshof abblitzen wird. "Ich würde nicht darauf setzen, dass sie das gewinnt", wird Öhlinger dort zitiert. Der Antrag sei tatsächlich "sehr problematisch".

Nicht konkret genug

Laut der vierseitigen Einschätzung kann ein U-Ausschuss nur eingesetzt werden, wenn ein "bestimmter abgeschlossener Vorgang" vorliegt.

"Es wird kein klar bestimmter – oder jedenfalls bestimmbarer – Vorgang (im Sinne eines – auch – komplexen und umfassenden Sachverhalts, wie in der AB nennt) in diesem Bereich der Vollziehung benannt", heißt es in dem Gutachten.

Parlamentsdirektion kontert

Indessen weist die Parlamentsdirektion die Aussagen von Schieder zurück. Parlamentsdirektor Harald Dossi sieht "keinerlei politische Instrumentalisierung der Parlamentsdirektion". Das sagte er gegenüber der APA.

Die Einschätzung des Antrags durch den Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst sei "ohne irgendwelchen politischen 'Wunsch'" und nach bestem fachlichem Wissen erfolgt. Ohnehin handle es sich bei einem Gutachten um einen "Routinevorgang". Es werden etwa 200 davon jährlich im Schnitt erstellt.

VfGH entscheidet

Laut dem juristischen Dienst des Parlaments ist es die Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses, den Antrag der SPÖ zu erlauben oder abzulehnen. Dieser hat den U-Ausschuss am Donnerstagabend blockiert. Die SPÖ kann sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden – und wird das auch tun, wie Klubobmann Andreas Schieder am Freitag bekräftigte.

Sollte der VfGH zugunsten der SPÖ entscheiden und zu der Ansicht kommen, dass der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses rechtswidrig ist, gilt der U-Ausschuss automatisch als eingesetzt.

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