Aufregung in der Schweiz

"Diskriminierend": Frau vermietet nur an Einheimische

Ein diskriminierendes Wohnungsinserat im Schweizer Kanton Luzern sorgt für Empörung. Das Inserat wurde mittlerweile gelöscht.
20 Minuten
07.03.2025, 07:15

In einem Wohnungsinserat, das am Wochenende auf mehreren Plattformen erschienen ist, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 3,5-Zimmer-Wohnung ausschließlich an Schweizer vermietet wird.

Ein Leserreporter meldete sich bei "20 Minuten" und war sehr verärgert über das Inserat: "Eine solche Einschränkung ist nicht nur diskriminierend, sondern verstärkt auch soziale Ungleichheiten und erschwert es, bezahlbaren Wohnraum zu finden."

"So Inserate machen mich traurig"

Der Zugang zu Wohnungen sei ohnehin schwierig. Da sei es sehr unfair, Nicht-Schweizer zu benachteiligen: "Ich bin schockiert." Für den 30-jährigen Inserate-Entdecker ist es nicht das erste Mal, dass er ein solches Inserat sieht. Sein ausländisch klingender Vorname sei immer wieder ein Hindernis bei Wohnungsbewerbungen: "Als sich eine Schweizer Freundin für dieselbe Wohnung bewarb, erhielt sie eine Rückmeldung und ich eine direkte Absage."

Er sei stets bemüht, ein Teil der Schweizer Gesellschaft zu sein: "So Inserate machen mich traurig und lassen mich an meiner Identität zweifeln." Obwohl der junge Mann hier geboren wurde und hier studiert hat, zeige es ihm, dass einige Menschen ihn noch nicht als Teil der Gemeinschaft akzeptieren. "Und das nur aufgrund meines Namens, meiner Herkunft oder meines Aussehens", so der 30-Jährige.

Plattform duldet keine diskriminierenden Inhalte

Mojca Fuks, Mediensprecherin der Swiss Marketplace Group, zu der unter anderem Homegate und auch Immoscout24 gehören, sagt: "Das Inserat wurde auf Tutti veröffentlicht und inzwischen gelöscht. Der Grund ist, dass es gegen die Insertionsregeln verstoßen hat." Anstößige und diskriminierende Inhalte seien auf den Plattformen nicht erlaubt. Alle Inserate würden überprüft und bei einem Verstoß gelöscht.

Die Möglichkeit, in Inseraten einen frei wählbaren Text einzugeben, wird von den Nutzern laut Fuks sehr geschätzt. "Zugleich ist es für uns schwer, sämtliche Inhalte im Detail zu überprüfen, auch aufgrund der Masse an Inseraten", so Fuks.

So geht man als Betroffener vor

Die Diskriminierung ausländischer oder ausländisch wahrgenommener Personen auf dem Wohnungsmarkt ist kein Einzelfall. Eine Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) hat gezeigt, dass Mietinteressenten mit ausländisch klingenden Namen deutlich seltener zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen werden als solche mit typisch schweizerischen Namen.

Der Rechtsratgeber Rassismus der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) empfiehlt Betroffenen Dokumentation, Rechtsberatung oder Öffentlichkeit herzustellen:

  • Dokumentation: Diskriminierende Inserat zu sichern.
  • Rechtsberatung: Fachstellen für Antidiskriminierung oder juristische Beratung, um mögliche rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Öffentlichkeit herstellen: Medien oder soziale Netzwerke nutzen, um auf diskriminierende Praktiken aufmerksam zu machen.

Der Ratgeber besagt außerdem, dass Immobilienverwaltungen an das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot und den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden sind. Sie dürfen Mietwohnungen nicht nur für Personen einer bestimmten ethnischen, nationalen oder regionalen Herkunft ausschreiben oder diese ausschließen.

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