Die Drogeriekette dm hat vor Gericht gegen die Verbraucherschützer von Foodwatch verloren. Es ging um einen Obst-Quetschie, den dm als "Immun-Smoothie für Kinder" verkauft hat.
Das Landgericht Karlsruhe (D) ist der Meinung, dass die Verpackung so gestaltet ist, dass sie den Eindruck erweckt, das Produkt sei besonders gesund.
Damit verstoße dm gegen die EU-Health-Claims-Verordnung. Diese schreibt vor, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen nur erlaubt sind, wenn sie wissenschaftlich belegt werden können.
dm hat sich damit verteidigt, dass auf der Packung auch der Satz "Vitamin D unterstützt das Immunsystem" steht. Dieser Satz ist tatsächlich erlaubt, weil er wissenschaftlich belegt ist. Das Gericht hat aber entschieden, dass dieser Hinweis zu klein gedruckt ist und im Vergleich zum großen "Immun-Smoothie" in den Hintergrund rückt.
Foodwatch hat nicht nur die Bezeichnung kritisiert, sondern auch das Produkt selbst. "Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als 'Immun Smoothie' verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche", so Rauna Bindewald von Foodwatch.
Außerdem wird das Produkt im Geschäft in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln angeboten.