Ab 26. Dezember wird Österreich aufgrund der Corona-Situation erneut heruntergefahren. Es gelten den ganzen Tag über Ausgangssperren, Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen, ebenso die Schulen. Hier alle Regeln im Überblick!
Diese Maßnahmen gelten grundsätzlich bis 24. Jänner, Schulen sollen allerdings schon am 18. wieder zum Regelbetrieb übergehen. Und mit den Massentests, die am 15., 16. und 17. Jänner österreichweit stattfinden, sollen mehr Freiheiten erworben werden, wie z.B. ein Treffen mit einem anderen Haushalt oder ein Besuch in der Gastronomie.
Wer sich nicht testen lässt, muss mit weiteren, ganztägigen Ausgangsbeschränkungen rechnen und darf Orte, an denen Maskenpflicht gilt, nur mit FFP2-Maske betreten. Getestete Personen dürfen hingegen ab 18. Jänner Gastronomiebetriebe und Geschäfte besuchen. Die Polizei soll stichprobenartig kontrollieren, ob die Tests auch wirklich gemacht wurden.
Justizministerin Alma Zadic sieht dafür keine rechtlichen Probleme. Von der Opposition wird die Regelung scharf kritisiert. Die SPÖ sprach von einem "bedenklichen Umgang mit dem Rechtsstaat", auch FPÖ und NEOS äußerten rechtliche Bedenken.
Da die Teilnahme an den ersten Massentests Anfang Dezember eher gering ausfiel, erwarte sich die Regierung im Jänner mehr Zuspruch. In den Wochen zuvor wurde über einen 50-Euro-Gutschein diskutiert, den jeder erhalten soll, der an den Massentests teilnimmt. Diese Überlegung wurde jetzt gestrichen und durch das "Freitesten" ersetzt.
Der Antigen-Test, der nicht älter als eine Woche sein. Ab 18. Jänner sollen damit auch Kultur, Tourismus und Sportveranstaltungen wieder unter strengen Auflagen möglich sein.