Politik

Doskozil-Anzeige zu Causa Eurofighter vor Einstellung

Heute Redaktion
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Doskozil hatte in seiner Amtszeit als Verteidigungsminister eine Betrugsanzeige gegen den Eurofighter-Hersteller Airbus eingebracht. Nun soll die Anzeige eingestellt werden.

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, sollen in der Causa Eurofighter die Ermittlungen zur Betrugsanzeige von Hans Peter Doskozil eingestellt werden.

Der damalige Verteidigungsminister Doskozil hatte die Anzeige im Februar 2017 gegen den Flugzeughersteller Airbus einbringen lassen.

Ein entsprechender Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ging bereits Ende 2019 über die Oberstaatsanwaltschaft Wien an das Justizministerium.

Entscheidungsprozess unterbrochen

Anfang Februar berichtete "profil" allerdings darüber, dass Airbus in den USA im Rahmen eines strafrechtlichen Vergleichs nicht deklarierte Zahlungen im Zusammenhang mit dem österreichischen Eurofighter-Deal zugegeben hatte.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte ein Rechtshilfeersuchen an die USA. Der Entscheidungsprozess über die Verfahrenseinstellung ist deshalb einstweilen unterbrochen.

Indes legt ein internes Dokument den Verdacht nahe, dass das Justizministerium bereits Anfang 2019 die Einstellung aller Eurofighter-Verfahren bis Mitte 2019 vorbereitete, heißt es im "profil".

Schreiben von WKStA-Chefin

Dem Nachrichtenmagazin liegt ein Schreiben von WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda an den damaligen Justizminister Josef Moser vom 25. April 2019 vor.

Darin teilte die Behördenleiterin dem Minister nicht nur mit, dass sie sich außerstande sehe, die Verantwortung für das – von der OStA Wien bei der WKStA eingesetzte – Eurofighter-Staatsanwälteteam letztverantwortlich zu tragen. Vrabl-Sanda berichtete auch von Aussagen zweier Staatsanwältinnen im Kollegenkreis.

"Schon anlässlich eines ersten Gesprächs nach Dienstantritt am 1. Februar 2019 informierten Mag. … und Mag. … in Anwesenheit mehrerer KollegInnen der WKStA über den Umstand, wonach LOStA Mag. Fuchs (Anm.: Johann Fuchs, Leiter der OStA Wien) ihnen gegenüber … geäußert habe, die Verfahren können in einem halben Jahr erledigt werden, die Verfahrenseinstellung könne unter Anwendung des §210 StPO, wonach eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit mit Blick auf die Verfahrensdauer nicht darstellbar sei, begründet werden", zitiert das "profil" das Schreiben.