Wien

Drei Kinder getötet – Urteil gegen Mutter aufgehoben

Lebenslang lautete das Urteil gegen jene Wienerin, die ihre Kinder mit einem Kopfkissen erstickt haben soll. Nun muss von Neuem verhandelt werden.

Roman Palman
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    In Wien soll eine Mutter ihre drei Kinder getötet haben.
    In Wien soll eine Mutter ihre drei Kinder getötet haben.
    privat

    Der Dreifach-Mord an drei kleinen Kindern im Alter von drei und neun Jahren sowie acht Monaten erschütterte im Oktober des Vorjahres ganz Wien. Anfang März wurde die 31-jährige Mutter der Opfer am Landesgericht Wien wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

    "Es sind drei minderjährige Kinder ums Leben gekommen. Unter Ausnützung ihrer Hilflosigkeit. Sie wurden im Schlaf erstickt", so der Vorsitzende des Schwurgerichts damals in der Urteilsbegründung. "In dieser Konstellation gibt es nur eine denkbare Strafe, und das ist die Höchststrafe."

    Urteil geplatzt, neuer Prozess im Herbst

    Am heutigen Montag folgte nun der Justiz-Hammer: das Urteil gegen die mutmaßliche Dreifach-Mörderin wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben – aus formalen Gründen!

    Der OGH hat damit der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidigerin Astrid Wagner gegen das Erstinstanzliche Urteil stattgegeben. Der Fall muss nun im Herbst in einer neuen Verhandlung vor Gericht aufgerollt werden.

    Astrid Wagner: "Dass der Prozess nun im Herbst wiederholt wird, ist als großer Erfolg aus Sicht der Verteidigung zu werten."
    Anwältin Astrid Wagner
    Anwältin Astrid Wagner
    Sabine Hertel

    Das alles, weil die Obfrau der Geschworenen im Anschluss an die Beratung nach Wiedereröffnung der Sitzung nicht die an die Geschworenen gerichteten Fragen, sondern bloß deren nummerische Bezeichnung verlesen hatte.

    Der OGH entschied, dass "gerade die Verlesung der an die Geschworenen zu richtenden Fragen und der von den Geschworenen beantworteten Fragen" die Öffentlichkeit überhaupt erst in die Lage versetzen würde, "ihrer diesbezüglichen Kontrollfunktion nachzukommen".

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      Am Samstag kam es zur schrecklichen Tat der eigenen Mutter.
      Am Samstag kam es zur schrecklichen Tat der eigenen Mutter.
      privat