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"Tatverdacht" – Anklage gegen Maddie-Verdächtigen

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Christian B. erhoben – gegen den 45-Jährigen wird auch im Fall der verschwundenen Maddie McCann ermittelt.

Jochen Dobnik
Keine Anklage im Fall Maddie: Verdächtiger Christian B. steht wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern vor Gericht.
Keine Anklage im Fall Maddie: Verdächtiger Christian B. steht wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern vor Gericht.
Bild: Hugo Correia/BILD/Heute.at

"Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute vor dem Landgericht Braunschweig Anklage gegen einen 45-jährigen Deutschen wegen mehrerer Sexualstraftaten erhoben, die dieser zwischen dem 28.12.2000 und dem 11.6.2017 in Portugal begangen haben soll", teilt Staatsanwalt Hans Christian Wolters mit. Es herrsche dringender Tatverdacht, zudem Flucht- und Wiederholungsgefahr.

"Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um dieselbe Person, gegen die auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals 3-jährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann [...] wegen des Verdachts des Mordes ermittelt wird." Heißt im Klartext: Gegen den Maddie-Verdächtigen wird Anklage erhoben – wegen dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Prozess könnte im Frühjahr 2023 beginnen.

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    Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals 3-jährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes.
    Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals 3-jährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes.
    apa/ picturedesk.com

    B. lebte in einem Wohnwagen in der Nähe von Praia da Luz, als Madeleine im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung verschwand. Seitdem fehlt von der damals 3-Jährigen jede Spur. Bei den Ermittlungen stießen die Beamten jedoch auf die irische Reiseleiterin Hazel B.. 

    Irische Reiseleiterin belastet Maddie-Verdächtigen schwer

    Die damals 20-Jährige wurde 2004 in ihrem Appartement in Praia da Rocha (Portugal) überfallen. Die Tortur, welche die Irin beschrieb, ähnelt der Vergewaltigung einer Rentnerin in Praia da Luz im Jahr 2005, für die B. immer noch im Gefängnis sitzt. "Es hat mich umgehauen, als ich las, wie er 2005 eine Frau angegriffen hatte. Sowohl die Taktik als auch die Art und Weise, die Werkzeuge, die er bei sich hatte, wie gut er es geplant hatte. [...] Um ehrlich zu sein: Ich habe mich übergeben, weil schlagartig meine Erinnerungen zurückkamen, als ich davon las", erzählt B. dem "Guardian".

    Die Opfer der beiden weiteren Vergewaltigungen sind bis heute unbekannt. Die Anklage stützt sich hier u.a. auf belastendes Videomaterial. B. filmte dabei gemäß Staatsanwaltschaft "große Teile des Geschehens" mit einer mitgebrachten Videokamera.

    Soll sich vor Mädchen entblößt haben

    Darüber hinaus wird der Deutsche mit unsittlichen Entblößungen vor minderjährigen Mädchen in Verbindung gebracht. Im Jahr 2007 soll B. an einem Strandabschnitt von Salema im Distrikt Faro in Portugal eine Zehnjährige sexuell überfallen haben. Im Jahr 2017 wiederholte sich ein ähnlicher Vorfall auf einem Spielplatz, bei dem ein elfjähriges Mädchen Opfer wurde.

    Fotoserie: Hier wohnte der Maddie-Verdächtige >>

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      In diesem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz soll Christian B. (43) gewohnt haben.
      In diesem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz soll Christian B. (43) gewohnt haben.
      Bundeskriminalamt

      Im Fall Maddie ist die Staatsanwaltschaft noch immer sicher, dass B. das Mädchen im Mai 2007 entführt und getötet hat – nur nachweisen können sie es B. offenbar noch immer nicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bittet in diesem Fall weiter um die Mithilfe der Bevölkerung. Über folgenden Link können Hinweise abgegeben werden: www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung7