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Kritik für Umsetzung des "dritten Geschlechts"

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com/APA

Der Verfassungsgerichtshof hat entschlossen, dass es in Österreich ein drittes Geschlecht geben muss. Um die Umsetzung der Regierung gibt es jetzt Wirbel.

Vor Weihnachten hat das Innenministerium einen Erlass zur behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages herausgegeben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am 15. Juni diesen Jahres entschieden, dass es ein "drittes" Geschlecht muss. "Statt der im Erkenntnis zitierten Selbstbestimmung wird nun ein ärztliches Gutachten gefordert", kritisiert der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) am Donnerstag in einer Aussendung.

Kritik für Gutachten

Ab dem 1. Jänner ist eine Eintragung in Personenstandsregister und in Urkunden möglich, wenn das Geschlecht eines Menschen nicht eindeutig männlich oder weiblich ist: "divers".

Doch dazu ist ein Gutachten nötig, das "nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem VdG-Board - einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium" ausgestellt werden muss, so der VIMÖ.

Der Verein geht mit der Regierung hart ins Gericht: Es sei ein Akt, "der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt". "An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig", wird Rechtsanwalt Helmut Graupner zitiert.

SPÖ verlangt Neuverhandlung

Empört zeigten sich auch SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky über die Umsetzung. "Die Vorgaben des Innenministeriums sind inakzeptabel: Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen", so Lindner und Czernohorszky in einer Aussendung.

Die SPÖ-Politiker wollen eine Neuverhandlung unter Einbindung der Betroffenen: "Für mich steht fest, dass die vorgelegten Richtlinien zur Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zurück an den Verhandlungstisch müssen. Das Innenministerium wäre gut beraten, die Richtlinien unter Einbindung von Betroffenen und deren Organisationen und im Sinne des VfGH-Erkenntnisses zu überarbeiten", so Czernohorszky.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

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