In Österreich soll die zu den Opiat-Substitutionsmitteln für Drogenabhängige manchmal zusätzlich und in hohen Dosierungen erfolgenden Verschreibungen von Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Benzodiazepine) zurückgedrängt werden. Eine Leitlinie für Ärzte, neue Regelungen in der "Psychotropenverordnung" zur Rezeptur und das "Auseinzeln" des Tagesbedarfs solcher Mittel in den Apotheken sollen hier helfen. Die Verordnung tritt am Samstag (15. Dezember) in Kraft.
manchmal zusätzlich und in hohen Dosierungen erfolgenden Verschreibungen von Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Benzodiazepine) zurückgedrängt werden. Eine Leitlinie für Ärzte, neue Regelungen in der "Psychotropenverordnung" zur Rezeptur und das "Auseinzeln" des Tagesbedarfs solcher Mittel in den Apotheken sollen hier helfen. Die Verordnung tritt am Samstag (15. Dezember) in Kraft.
Ziel ist es, die Betroffenen in regelmäßiger suchtmedizinischer Behandlung und Begleitung zu halten und beim substituierenden Arzt zugleich auch die Behandlung der Benzodiazepinproblematik anzubinden.
So soll es gelingen, den hochriskanten Mischkonsum so weit wie möglich zu reduzieren, das Überdosierungsrisiko zu senken und die Patienten gesundheitlich zu stabilisieren.
Von 30.000 bis 34.000 in Österreich befinden sich rund 17.000 in Substitutionsbehandlung mit durch den Arzt auf spezielle Suchtgiftrezepte verschriebene Opiate (Methadon, Buprenorphin, retardiertes Morphin etc.).
60 Prozent der Opiatabhängigen weisen auch - exklusive Persönlichkeitsstörungen - andere psychiatrische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Schizophrenie, etc. auf. Speziell hier kann es zum vermehrten Gebrauch von Schlaf- und Beruhigungsmitteln in extrem hohen Dosierungen kommen.
Der Mischkonsum mit Opiaten und/oder ist schädlich und oft lebensgefährlich.
Mit der Neufassung der sogenannten "Psychotropenverordnung" wird nun der Wirkstoff von Rohypnol und Somnubene (Flunitrazepam) einer verpflichtenden Verschreibung auf fälschungssichere Suchtgiftrezepte (mit Kontrollmöglichkeit) unterstellt werden.
Im Körper langsamer anflutende Benzodiazepine werden - ebenfalls via Verordnung - nicht mehr auf ein Rezept wiederholt abgegeben werden können ("ne repetatur").
Via Chefärzte der Krankenkassen können derartige Verschreibungen für einen (kontrollierten) Monatsbedarf bewilligt werden.
Der Ärzte sollen vermehrt auf den Rezepten die Abgabe von jeweils nur einer Tagesdosis in den Apotheken vermerken. Den Apothekern wird die "Auseinzelung" der Tabletten abgegolten.
Leitlinien für die Ärzte sollen zur Eingrenzung und Senkung des Benzodiazepinbeigebrauchs führen, indem Benzodiazepine bei Drogenabhängigen nur noch im Rahmen eines längerfristigen Therapieplans verschrieben werden dürfen. Weiters soll vermehrt auf eine Betreuung durch Psychiater geachtet werden.
Sowohl bei der Apotheker- als auch bei der Ärztekammer betonte man die Notwendigkeit solcher Schritte. Man benötige klare Regelungen für einen reglementierten Bezug dieser Arzneimittel, hieß es.