Politik

Droht Van der Bellen doch noch Corona-Strafe?

Der verlängerte Schanigarten-Besuch von Bundespräsident Van der Bellen könnte doch eine Strafe zur Folge haben. Der Akt liegt seit Montag am Bezirksamt in der Landstraße, die Behörde entscheidet nun.

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Bundespräsident Alexander Van der Bellen könnte nach seinem Lokal-Besuch doch eine Strafe drohen.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen könnte nach seinem Lokal-Besuch doch eine Strafe drohen.
(Bild: picturedesk.com)

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wurde nach Mitternacht von Polizisten beim Sitzen im Schanigarten eines Wiener Italieners "ertappt". So weit, so klar, aber was sind die Folgen?

Fix ist: Der Bundespräsident geht straffrei aus, er wird durch die Verfassung vor einer Verfolgung geschützt. Bei seiner Ehefrau Doris Schmidauer ist das schon diffiziler. Der Akt liegt seit Montag beim Bezirksamt Wien-Landstraße. Zuständig ist nämlich der Wohnbezirk. Die Behörde muss nun entscheiden.

Und der Wirt? Einige Rechtsexperten glauben, dass er Van der Bellen "hinauswerfen" hätte müssen. Aber: Sollten Präsident und Wirt "privat" sitzen geblieben seien, dann gäbe es keinen Grund für eine Geldstrafe.

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