Österreich

Schüler (14) drohte, die Direktorin abzustechen

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte soll gedroht haben, Dschihadisten zu schicken, die die Schule sprengen.
Der Beschuldigte soll gedroht haben, Dschihadisten zu schicken, die die Schule sprengen.
Bild: W.M.

Ein Schüler (14) soll gedroht haben, Dschihadisten zu schicken, um die Schule zu sprengen, sowie er steche die Direktorin ab. Am Mittwoch wurde er verurteilt.

Zusammen mit seinen Eltern wartete der Beschuldigte bereits einige Minuten vor Prozessbeginn vor dem Gerichtssaal im zweiten Stock des Linzer Landesgerichts. Wie berichtet, soll er gedroht haben, Dschihadisten, die die Schule sprengen werden, zu schicken.

Vermutlich etwas irritiert durch die zahlreich anwesenden Medienvertreter und Fotografen verpasste der 14-Jährige. dann aber das Aufrufen des Richters. Sein Verteidiger musste ihn und seine Familie in den Saal bitten.

Sichtlich verunsichert nahm der Angeklagte, der einen grauen Kapuzenpulli trug, Platz. Gleich zu Beginn sagte sein Anwalt, sein Mandant plädiere auf nicht schuldig.

Bursch sprach mit ganz leiser Stimme



Der Angeklagte selbst meinte mit ganz leiser, fast zittriger Stimme, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Ja, es habe am 7. März dieses Jahres einen Vorfall gegeben. Und er sei dabei sauer geworden.

Auslöser: Die Direktorin sei ins Klassenzimmer gekommen, habe gesagt, sie müsse mit ihm reden. Er habe wieder drei Mal unentschuldigt gefehlt. Sie müsse das zur Anzeige bringen. Daraufhin verließ sie laut eigener Aussage den Klassenraum.

Danach sei der 14-Jährige ausgerastet. Er sei sehr wütend gewesen und habe laut geschrien, er würde Dschihadisten schicken, die die Schule sprengen.

"Er war nicht mehr zu beruhigen. Ich habe ihm noch angeboten, dass er ohnehin in wenigen Minuten mit der Direktorin sprechen kann", so Lehrerin vor Gericht.

14-Jähriger stritt Vorwürfe zunächst vehement ab



Dies stritt der Beschuldigte zunächst jedoch vehement ab. Er habe sich so aufgeregt, weil es nicht stimme, drei Mal unentschuldigt gefehlt zu haben. Einmal habe seine Mutter angerufen und gemeint, dass er Kopfschmerzen habe.

Seine erste Version des Vorfalls hörte sich noch so an. Er will gesagt haben: "Machen sie eine Anzeige. Ich hole dann meinen Anwalt aus Saudi-Arabien. Der hat einen Dschihadisten-Bart." Die Lehrerin habe ihn einfach nur falsch verstanden.

Doch laut der Pädagogin kam es noch viel schlimmer. Immer noch schäumend vor Wut habe er dann gesagt: "Wenn sie mich anzeigt, steche ich sie ab." Dies soll er mit einer Geste untermauert haben.

Danach ging die Lehrerin zur Direktorin (51) und schilderte ihr den Fall. "Ich war geschockt. Ich bin schon sehr lange als Lehrerin tätig. Aber das habe ich noch nicht erlebt", so das Opfer.

Beschuldigter gehöre Problemgruppe an



Der Beschuldigte soll laut der Direktorin einer Problemgruppe in dieser Klasse angehören. Er soll in der Vergangenheit immer wieder negativ aufgefallen sein. Allerdings habe die betroffene Lehrerin nicht alles gemeldet. Einmal soll der 14-Jähriger zu ihr gesagt haben: "Von einer Oma will er nicht unterrichtet werden." Dafür hat er sich aber laut der Pädagogin im Beisein seines Vaters entschuldigt.

Im Prozess war auch eine mögliche Mitgliedschaft einer Jugendbande im Raum. Davon will der Angeklagte aber nichts wissen. Er habe lediglich einen Freund, der dort dabei sei.

Von den rund neun zum Tatvorwurf anwesenden Schülern soll einer der Schüler im Beisein der Pädagogen den vorgeworfenen Wortlaut des 14-Jährigen bestätigt haben.

Als von diesem Zeugen die Rede war, mussten der Angeklagte sowie seine Eltern den Raum verlassen. "Er hat Angst von ihm zusammengeschlagen zu werden", gab die Lehrerin an.

Nach Unterbrechung schwenkte der Bursch um



Nach einer Unterbrechung und einem Gespräch mit seinem Verteidiger änderte der Bursch seine ursprüngliche Version. Er zeigte sich plötzlich geständig und entschuldigte sich bei der Lehrerin.

Der Richter kam letztlich zu dem Schluss, dass der in der Anklage geschilderte Vorfall „keine Einzelsituation, sondern die Spitze eines Eisbergs" gewesen sei. Daher sei eine Diversion „undenkbar".

Wegen gefährlicher Drohung sowie versuchter schwerer Nötigung wurde der Angeklagte zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt (rechtskräftig). Zudem bekam er Bewährungshilfe aufgebrummt.

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