Fehlende Parkplätze in Wien sind ein ewiges Leidthema. So beschloss ein Autofahrer am Montag kurzerhand seinen Volkswagen auf einen Behindertenparkplatz in der Hyegasse abzustellen. Das Problem: Laut eines "Heute"-Leser soll kein entsprechender Parkausweis auf dem Armaturenbrett gelegen sein.
In Österreich gilt nämlich nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung), dass bei der Benutzung von Halte- und Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, einen Ausweis hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen ist, wie oesterreich.gv.at informiert.
Einem anderen Autofahrer platzte unterdessen der Kragen, als er den falsch abgestellten Wagen sah. So hinterließ er kurzerhand eine Nachricht, um den Betroffenen auf sein Vergehen hinzuweisen. "Du parkst wie ein Arsch!", stand auf einem weißen Umschlag geschrieben.
"Er hat zudem einen Zettel erhalten, dass der Wagen abgeschleppt werden soll", erklärt ein Leserreporter. Ob der Volkswagen mittlerweile noch immer an derselben Stelle steht oder der Autofahrer tatsächlich nur vergessen hatte den Parkausweis sichtbar zu hinterlegen bleibt offen.