In vielen Firmen wird das Sport-Großereignis in den kommenden Wochen das Gesprächsthema Nummer eins sein. Bei aller Begeisterung sollten Beschäftigte aber immer an eines denken: Man riskiert den Job, wenn man ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit fernsieht oder streamt.
Die OÖ-Arbeiterkammer empfiehlt, bereits im Vorfeld die Vorgehensweise im Betrieb abzuklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist. So wird weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
Zu beachten ist, dass in den meisten Betrieben Fernsehen oder Streamen nicht erlaubt ist. Will man schauen, muss man das vorher mit dem Vorgesetzten abklären. "Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich im Büro – schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet. Damit riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen", warnt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ist Fernsehen gestattet, dürfen Arbeitnehmer die Spiele nebenbei laufen lassen, solange die Leistung darunter nicht leidet. Dasselbe gilt fürs Mitfiebern via Radio. Ist die Privatnutzung von Smartphone oder Internet während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Ergebnisse online abgerufen werden.
Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch: Denn bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten kann die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden. Zudem könnten die Server an ihre Belastungsgrenzen stoßen.
Wer sich in der Nacht ein Match ansieht und in der Früh zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommt, sollte sich lieber Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Aber auch während der WM gilt: Auszeiten müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.
Keine Ausnahmen von generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich Alkoholkonsum. Besteht ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt es auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsames Fußballschauen im Betrieb.
Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder der Job im Fußballdress ausgeführt werden darf, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. In Berufen mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber Fankleidung und andere Utensilien verbieten. Auch hier gilt: am besten vorab klären, was geht und was nicht.