Politik

Eckpunkte fix: AUVA soll nun doch erhalten bleiben

Aus Verhandlerkreisen will die "APA" erfahren haben, dass die AUVA nun doch nicht aufgelöst werden soll. Die Reform verzögert sich jedoch.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, eines der Prestigeprojekte der türkis-blauen Regierung, wird sich verzögern. Das Thema wird nicht, wie geplant, beim morgigen Ministerrat zur Sprache gebracht. Wann genau es besprochen wird, ist noch nicht klar.

Zudem will die Nachrichtenagentur "APA" aus Verhandlerkreisen erfahren haben, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), über deren Auflösung in den letzten Wochen heiß diskutiert wurde, nun doch nicht zerschlagen werden soll.

Viel Verwirrung hat es rund um dieses Thema gegeben. Das Regierungsprogramm schrieb einen harten Sparkurs vor, die zuständige Ministerin, Beate Hartinger-Klein (FPÖ), ging von einer Zerschlagung aus.

Unzählige Proteste folgten, die Regierung schien geschlossen an der Linie der Ministerin festzuhalten. Dieses Bild wurde am 8. Mai erschüttert, die ÖVP-Landespolitiker wollten die AUVA erhalten. Es dauerte nur wenige Stunden, bis dies allerdings wieder relativiert wurde.

Also, was nun? Aus Verhandlerkreisen wurde am Dienstag bekannt, dass über die Eckpunkte der Reform Konsens herrscht. Das sind sie:

Reduktion auf 5 Kassen

Statt der derzeit 21 Sozialversicherungsträger soll es in Zukunft nur noch fünf geben:

- Die AUVA

- Die neue ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) statt der Gebietskrankenkassen

- Die Pensionsversicherungsanstalt

- Eine Selbstständigenkasse (die mit den Bauern fusioniert)

- Eine Kasse für Öffentlich-Bedienstete (da sollen die Eisenbahner dazukommen)

Selbstverwaltung bleibt

Auch die Selbstverwaltung soll erhalten bleiben. Die Kassen sollen weiter von selbst gewählten Vertretern geführt werden, Regierungsvertreter im Verwaltungsrat soll es nicht geben. Es soll jedoch mehr Augenmerk auf die Qualität der Vertreter gelegt und zudem die Aufsicht der Ministerien verstärkt werden.

Beitragseinhebung

Die Einhebung der Beiträge soll ebenfalls bei den Sozialversicherungen bleiben. Dies muss so sein, wenn die Kassen sich selbst verwalten, sagt ein Verfassungsjurist. Vorerst zumindest. Bundeskanzler Sebastian Kurz strebt an, dass die Einhebung in einem zweiten Schritt von der Finanzverwaltung übernommen wird. (red)