Niederösterreich

Ehefrau (42) kann nach Mordversuch an Mann neu anfangen

Eine 42-Jährige hatte ihrem verhassten Ehemann (54) zwei Bruststiche versetzt, nach einigen Monaten kam sie aus der Haft und konnte neu anfangen.

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Die angeklagte Ehefrau.
Die angeklagte Ehefrau.
privat

Emotionaler Mordprozess in Krems: Eine Ungarin (42) hatte im Streit ihrem Kremser Ehemann ein Messer zwei Mal in die Brust gerammt, er musste auf die Intensivstation, lag im Tiefschlaf und überlebte nur knapp. 

"Um 10 Uhr oft erstes Glas Wein"

Unter Tränen berichtete die 42-Jährige recht authentisch über die Problembeziehung und zerrüttete Ehe. Wegen finanzieller Probleme hätte das Paar immer wieder gestritten, beide ertränkten ihren Kummer in Alkohol und wurden dann gewalttätig. "Es gab nur Probleme über Probleme, oft griff ich schon um 10 Uhr zum ersten Glas Wein", so die gebürtige Osteuropäerin, die gegen ihre Depressionen Tabletten sowie auch Benzos regelmäßig einnahm.

Am 20. August 2019 war es laut Anklage wieder einmal zum Streit gekommen, die Lage eskalierte, es kam zu Handgreiflichkeiten. Er soll sie gestoßen haben, sie fiel hin, stand auf und griff zum Messer ("Heute" berichtete).

1,5 Liter Wein intus bei Tat

An die Messerattacke selbst konnte sich die 42-Jährige beim Prozess überhaupt nicht mehr erinnern, der Ehemann entschlug sich jeglicher Aussage. "Ich hatte rund 1,5 Liter Wein getrunken und Pillen eingeworfen", so die Angeklagte über den Bluttag im August.

"Jetzt auf gutem Weg"

Der Gutachter sprach von rund 2,5 Promille plus Beruhigungstabletten. Der Experte wies daraufhin, dass die 42-Jährige bei sozialen Spannung schnell wieder in alte Muster fallen könnte. Denn die 42-Jährige befindet sich laut Gutachter jetzt auf einem guten Weg, begab sich sofort nach der U-Haft im Jänner 2020 in Therapie, machte einen Entzug, lebt und arbeitet in einer betreuten Einrichtung. Seit der Bluttat hatte sie keinen Kontakt mehr zum 54-Jährigen und will die Ehe auch nicht fortsetzten.

Ehefrau bleibt in Freiheit

Der Gutachter machte sich für die Angeklagte stark: "Es wäre destruktiv, sie aus ihrer Betreuung und neuem Leben herauszureißen." Der Empfehlung folgte auch der Senat: 16 Monate teilbedingte Haft, davon fünf Monate unbedingt (Anm.: von August 2019 bis Jänner 2020 abgesessen), sowie eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Unter einigen Kontrollauflagen darf die Ungarin somit ihren eingeschlagenen Weg fortsetzen. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.