Es geht um 800 Euro

Ehemann tot, Witwe muss um Strom-Gutschrift kämpfen

Brittas Energierechnungen waren bis vor kurzem an ihren Ehemann adressiert gewesen. Dieser ist allerdings bereits seit über sieben Jahren tot.

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Ehemann tot, Witwe muss um Strom-Gutschrift kämpfen
Brittas Ehemann verstarb im Jahr 2017. Auf den Rechnungen der Wien Energie stand bis vor kurzem allerdings immer noch der Name des Gatten.
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Als die Wienerin Britta (84) im vergangenen Jahr ihren Stromtarif wechseln wollte, bemerkte ihr Sohn, der sich damals um ihr Anliegen kümmerte, dass der Energieliefervertrag immer noch auf den Mann der 84-Jährigen läuft. Dieser ist allerdings bereits im Jahr 2017 verstorben.

"Ich wurde stutzig, da auf den Rechnungen, die meine Mutter erhielt, immer noch der Name meines Vaters stand. Laut meiner Mutter brachte sie den Totenschein allerdings damals zur Wien Energie."

"Doch damit fingen die Probleme leider erst an"

Nachdem sich Brittas Sohn im Anschluss bei dem Unternehmen gemeldet hatte, konnte nach einigen Wochen mithilfe einer erneuten Einsendung des Totenscheins schließlich das Energie-Konto an Britta überschrieben werden.

"Doch damit fingen die Probleme leider erst an. Wochen später bekam meine Mutter erneut einen Brief von Wien Energie, wieder adressiert an meinen Vater. Laut dem Schreiben wäre eine Gutschrift offen, mit der Bitte um Angabe des Kontos zur Überweisung. Doch wie gesagt, mein Vater ist seit 2017 tot", so der Wiener. 

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Britta hat Gutschrift noch nicht erhalten

Brittas Sohn erklärte in einer erneuten Anfrage an das Unternehmen, dass das Geld - immerhin knapp 800 Euro - seiner Mutter zustehen würde, da sie bereits seit 2017 als Einzige einzahlen würde: "Sie meinten dann allerdings, dass sie in diesem Fall nur an den berechtigten Erben auszahlen könnten und dass sie eine schriftliche Verzichtserklärung von meinem Bruder und mir bräuchten, damit meine Mutter das Geld erhält". 

Der Wiener empfand diese Vorgehensweise als äußerst kompliziert. Er sah absolut nicht ein, nun einen Notar einzuschalten und unterbreitete deshalb weitere Vorschläge bezüglich der Auszahlung. Doch bisher erhielt er keine Rückmeldung. Seine Mutter hat die Gutschrift auch noch nicht erhalten.

Vertrag war auf Namen des Vaters aktiv

Laut dem Energieunternehmen liegt kein Eintrag darüber vor, dass Britta damals den Totenschein ihres Mannes vorgelegt beziehungsweise eingesendet hätte: "Aus diesem Grund war der Vertrag weiterhin auf den Namen des Vaters aktiv. Das dem Vertrag zugrunde liegende Guthaben ist somit seines, auch wenn die Teilbeträge und Rechnungen ab 2017 von der Mutter bezahlt wurden."

Wien Energie weist zudem darauf hin, dass für die Auszahlung eines Guthabens verstorbener Personen (ab 150 Euro) eine Einantwortungsurkunde notwendig sei: "Diese Urkunde liegt uns nun vor. Unser Kundinnenservice steht schon in Kontakt mit der Familie und wir haben per Mail den schriftlichen Verzicht des zweiten Sohnes erhalten, sodass wir umgehend das Guthaben an Frau Britta ausbezahlen können." 

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    Auf den Punkt gebracht

    • Britta (84) aus Wien hatte Probleme mit ihrem Energievertrag, der noch immer auf den Namen ihres 2017 verstorbenen Mannes lief
    • Nachdem ihr Sohn intervenierte, wurde das Konto endlich auf sie umgeschrieben
    • Doch nun wartet sie immer noch auf eine Gutschrift, da das Energieunternehmen den berechtigten Erben das Geld auszahlen will, was zu Komplikationen führt
    • Schließlich benötigte die Firma eine Verzichtserklärung der Kinder, bevor sie das Guthaben an Britta auszahlen konnte
    red
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