Österreich

Ehrenmord: Getötete 14-Jährige hatte einen Freund

Mit mehr als 20 Messerstichen wurde das Mädchen in Wien-Favoriten vom eigenen Bruder ermordet. Jetzt wird auch ihr Vater als Beschuldigter geführt.

Heute Redaktion
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Der blutige Messermord an einer 14-jährigen Afghanin schockte am vergangenen Montag ganz Wien. Bakhti S. war in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse (Favoriten) mit mehr als 20 Stichen grausamst ermordet worden. Der mutmaßliche Täter: Ihr 18 Jahre alter Bruder.

Erst eine Woche vor ihrem Tod war die Teenagerin von zu Hause in ein Krisenzentrum des Wiener Jugendamtes geflohen. Sie habe sich daheim zu sehr eingeengt und "unter Druck" gefühlt, so die Betreuer.

Opfer hatte einen Freund

Einem Bericht der "Kronen Zeitung" (Dienstagsausgabe) zufolge, soll die 14-Jährige schon einen Freund gehabt haben. Ob das der Grund für ihre Flucht war? Man weiß es bis dato noch nicht. Über dessen Identität ist nichts bekannt, auch nicht wie weit die Beziehung tatsächlich ging, oder sie Auswirkungen auf ihren Auszug hatte.

Ihr 18-jähriger Bruder hatte sie, nach eigener Aussage, durch Zufall in der U1-Station Reumannplatz getroffen.

"Sie war frech, da habe ich die Kontrolle über mich verloren", sagt Hikmatullah S. (18) in den Einvernahmen der Kripo über die entsetzliche Bluttat an seiner Schwester.

Bilder einer Überwachungskamera zeigen allerdings den späteren mutmaßlichen Täter, wie er ruhig hinter seiner Schwester auf einer Rolltreppe steht.

War es ein Ehrenmord?

Laut dem neuen Anwalt des 18-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger, Nein. Die Eltern wollen nichts von den blutigen Absichten des 18-Jährigen gewusst haben.

Jedoch zeigt das selbe Überwachungsvideo auch den Vater, wie er kurz vor der Bluttat, den Sturzhelm von Hikmatullah S. aus der Station holte.

Es sieht "nicht so aus, dass es sich um einen Ehrenmord handelt", sagte der Rechtsverträter des Killer-Bruders laut einem "ORF-Bericht". "Von einer Beauftragung kann keine Rede sein".

Allerdings bestätigte der Jurist: Auch dessen Vater wird aktuell als Beschuldigter in dem Fall geführt.

Für Hikmatullah S. und seine Familie gilt die Unschuldsvermutung. (red)