Politik

Ein Bierlein zu viel? Das sagt Ex-Kanzlerin zu Alkfahrt

Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein musste ihren Führerschein nach einer Alkofahrt abgeben. "Es tut mir aufrichtig leid", erklärt die 70-Jährige.

Andre Wilding
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    Die ehemalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein.
    Die ehemalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein.
    apa/ picturdesk.com

    Ein feuchtfröhlicher Abend mit Freundinnen kostete Brigitte Bierlein am Ende ihren Führerschein - "Heute" berichtete. Die Polizei hatte die erste Kanzlerin Österreichs in der Nacht auf Donnerstag bei einer Kontrolle in der Nähe des MuseumQuartiers aus dem Verkehr gezogen und einen Alkotest durchgeführt. Das Ergebnis: 0,9 Promille! 

    Die 70-Jährige musste daraufhin ihr Fahrzeug abstellen und ihren Führerschein auf der Stelle abgeben. Wann sich Bierlein wieder hinter das Steuer setzen darf, ist nicht genau bekannt. Sie wird aber vermutlich einige Wochen auf ihren "Lappen" verzichten müssen.

    "Verhalten entspricht nicht meiner Vorbildfunktion"

    "Ich bedaure, dass ich nach einem geselligen Abend mit Freundinnen trotz Alkoholkonsums die Heimfahrt mit meinem Pkw angetreten habe. (...) Mein Verhalten entspricht weder meinen eigenen hohen Ansprüchen noch meiner Vorbildfunktion. Es tut mir aufrichtig leid", so Brigitte Bierlein auf Anfrage von "Heute".

    Das Unheil hatte am Mittwoch in einem Lokal in Wien seinen Lauf genommen. Gemeinsam mit ihren Freundinnen verbrachte die 70-Jährige einen gemütlichen Abend. Dabei dürfte offenbar dann auch das eine oder andere alkoholische Getränk konsumiert worden sein.

    Kontrolle kurz vor Mitternacht

    Am späten Abend wollte Bierlein dann nach Hause fahren und stieg in ihren Pkw - ein folgenschwerer Fehler! Kurz vor Mitternacht tappte sie dann nämlich in Wien-Neubau in eine nächtliche Polizeikontrolle und musste einen Alkotest machen. Und dieser war nicht nur positiv, sondern lag mit 0,9 Promille auch deutlich über dem erlaubten Wert von 0,49.

    Bei einem Wert bis 0,79 darf man in Österreich gesetzlich noch weiterfahren, ab 0,8 Promille muss der Führerschein aber an Ort und Stelle abgegeben werden.