Niederösterreich

Ein Toter bei Gas-Explosion – vier bedingte Haftstrafen

Im Dezember 2017 waren Teile der Erdgasstation in Baumgarten in die Luft geflogen. Das juristische Nachspiel fand heute vorerst ein Ende.

Erich Wessely
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Löscharbeiten nach der Gasexplosion in der Gasverteilerstation der Gas Connect Austria GmbH in Baumgarten an der March am 12. Dezember 2017.
Löscharbeiten nach der Gasexplosion in der Gasverteilerstation der Gas Connect Austria GmbH in Baumgarten an der March am 12. Dezember 2017.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Das Verfahren um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten ging am Mittwoch am Gericht in Korneuburg ins Finale.

Auf dem Programm standen Mittwochvormittag nach Gerichtsangaben die Urteile gegen die zwölf Beschuldigten sowie gegen jene vier Unternehmen, denen Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz drohen - mehr dazu hier

Acht Freisprüche, vier Verurteilungen

Der Prozess endete nun am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch vorerst mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst für vier Personen. Es setzte bedingte Haftstrafen im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen.

Im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet wurden laut der Richterin die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden. Mildernd wirkten sich demnach der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Nicht rechtskräftig mit bedingten Haftstrafen von zehn Monaten wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst belegt wurden vier Mitarbeiter der Firma Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH. Es handelte sich um einen Projektleiter, einen Werkstättenleiter, einen Chef über die Qualitätssicherung sowie einen Bauleiter. Das Quartett habe vertragliche Pflichten intern nicht ausreichend kommuniziert und bzw. deren Umsetzung mangelhaft kontrolliert. Eine Prüfung des Filterseparators sei nicht durchgeführt worden. Den Privatbeteiligten wurden die Begräbniskosten, der geltend gemachte und nachgewiesene Selbstbehalt von Versicherungen, ein symbolisches Schmerzengeld hinsichtlich dreier Verletzter von jeweils 600 Euro sowie der Ersatz für ein beschädigtes Fahrzeug zugesprochen.

125.000 Euro Geldstrafe für Firma

Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH ist auch jene Firma, die mit einer bedingten Geldbuße von 25 Tagessätzen zu 5.000 Euro belegt wurde. Die drei weiteren Unternehmen - GCA, TÜV sowie ein Ingenieursbüro - wurden freigesprochen. Bei Bilfinger ortete die Richterin Leistungs-, Überwachungs- und Kontrollpflichtverletzungen. Erschwerend gewertet worden sei auch die große Gefährdungsintensität, mildernd sei u.a. die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle gewesen.

Die Explosion in der Erdgasstation hatte sich am 12. Dezember 2017 ereignet. Es entstand ein Schaden von rund 50 Millionen Euro. Der Prozessreigen am Landesgericht Korneuburg, dessen Ende sich nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte, startete am 13. Dezember 2021.

Im Zentrum der Causa stand ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft ein sicherheitsrelevanter Bauteil - ein Sicherungszentralhebel - unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.

500 Kilo-Deckel riss ab

Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.

Als Ursache galt laut Staatsanwalt neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel u.a. auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet. Generell bemängelte die Staatsanwaltschaft unklar geregelte Zuständigkeiten sowie fehlende Dokumentationen zu den Abläufen.