Wien

"Frechheit" – Wiener für einmal wenden zweimal gestraft

Immer wieder verschickt eine Firma in der Wiener Donaustadt Besitzstörungsklagen. Autofahrer sollen zum Teil zweimal für dieselbe Tat Strafe bezahlen 

Heute Redaktion
Wegen einem kurzen Wendemanöver auf diesem Parkplatz soll Thomas zweimal eine Strafe bezahlen.
Wegen einem kurzen Wendemanöver auf diesem Parkplatz soll Thomas zweimal eine Strafe bezahlen.
Denise Auer

Das ist auch Thomas passiert. Der 31-Jährige hat am 11. August 2021 eine Besitzstörung in der Franz-Eduard-Matras-Gasse in der Wiener Donaustadt begangen und hat die 360 Euro Strafe dafür auch sofort bezahlt. Jetzt soll er aber für ebendiese Besitzstörung ein zweites Mal bezahlen. 

"Soll für ein Vergehen zweimal zahlen"

"Es hat mich damals schon geärgert. Aber ich habs bezahlt und mir gedacht, gut ich lerne daraus", erzählt Thomas im Gespräch mit "Heute". 360 Euro kostete ihn das kurze Wendemanöver auf dem Parkplatz. Dieser ist inzwischen schon bekannt für solche Vorfälle.

Jetzt hat Thomas aber wieder einen Brief bekommen. Weil es sich um einen Firmenwagen handelt, hat der 31-Jährige die Zahlungsaufforderung über seinen Arbeitgeber bekommen. "Ich hab die beiden Klagen verglichen und das Datum und Uhrzeit sind ident. Ich soll für ein Vergehen zweimal bezahlen", ärgert sich der Wiener.

Firma ist nicht zu erreichen

Das Vorgehen ist für ihn eine Abzocke, eine "komplette Frechheit". Thomas hat versucht, die Firma, welche den Brief verschickt hat, zu kontaktieren. Aber: keine Chance. "Da geht sofort ein Tonband ran", so der Autofahrer.

Er fragt sich nun, wie rechtsmäßig es sein kann, dass zweimal abkassiert wird. "Seit wann ist denn das Grundstück geteilt? Und wo geht diese Trennlinie durch? Ich meine, hab ich überhaupt beide Besitzer gestört", fragt sich Thomas. Er hat sich nun Untersützung bei der ÖAMTC-Rechtsberatung geholt.

ÖAMTC übermittelt Musterschreiben

Den Experten dort war der Fall bekannt. Thomas bekam nun ein Musterschreiben übermittelt, welches er der zuständigen Firma schicken soll. Darin heißt es sinngemäß, da weder eine Wiederholungsgefahr besteht und auch schon ein Vergleichsangebot bezahlt wurde, werde die Angelegenheit als gegenstandslos betrachtet. Thomas wird dieses nun an die Firma schicken, vor allem aber den geforderten Betrag nicht bezahlen. 

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