Österreich

Einziges Autokino könnte ab 1. Mai aufsperren

Heute Redaktion
Teilen
Sperrt das Autokino bald wieder auf? Anwalt Gottfried Forsthuber kämpft dafür.
Sperrt das Autokino bald wieder auf? Anwalt Gottfried Forsthuber kämpft dafür.
Bild: privat

Das Autokino in Groß-Enzersdorf plant einen Neustart, doch die Behörde legt sich quer. Der Ball wurde ans Land weitergespielt, dieses verwies wiederum auf das Ministerium.

Das Autokino Wien in Groß-Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf) plant wie bereits berichtet einen Neustart. Laut der Website www.autokino.at wird "auf Hochtouren auf eine möglichst baldige Eröffnung hingearbeitet". Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation sei die Idee entstanden, den Menschen wieder sicheren Freizeitspaß zu bieten.

Hinter dem Vorhaben stehen zwei junge Männer. Die Idee zur Wiederbelebung des Anfang 2015 in die Insolvenz geschlitterten Autokinos sei vor wenigen Wochen entstanden, sagte Markus Cepuder am Dienstag im Gespräch mit der APA. Die Entscheidung liege nun beim Land Niederösterreich. Um die Wiedereröffnung voranzutreiben, ist laut Cepuder auch eine Crowdfunding-Initiative ins Leben gerufen worden.

Der Fall Autokino wäre ein gutes Beispiel, dass das Gesundheitsministerium Auslegungsfragen rasch klären und die Verordnung überarbeiten soll. „Immerhin dürfen Autokinos in Deutschland oder Südkorea, die ähnlich strenge Corona-Maßnahmen haben, offen halten", so Anwalt Gottfried Forsthuber, der sich des Falles annahm, gegenüber "Heute".

Das Autokino sei "nicht nur für sich ein einzigartiges Erlebnis, sondern stellt in diesen Zeiten auch eine sichere Alternative zum herkömmlichen Kino dar", wird seitens der Initiatoren argumentiert. Der Ticketverkauf soll über die Website abgewickelt werden. Ein Besuch in Groß-Enzersdorf würde völlig kontaktlos ablaufen. Das Autokino Wien ist das einzige seiner Art in Österreich. Derzeitiger Eigentümer ist laut Cepuder die DLS Wertkartenvertriebs GmbH.

Politik nun am Zug

In der Causa Autokino hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage in St. Pölten, dass "die aktuellen Verordnungen des Gesundheitsministers und nicht des Landes Niederösterreich" die Rechtsgrundlage seien, ob Betriebe dieser Art offenhalten dürften oder nicht. Darüber hinaus müssten selbstverständlich auch nach dem Veranstaltungsrecht alle Bewilligungen vorliegen, um ein Autokino betreiben zu dürfen.

Es gebe zwei aktuelle Verordnungen des Gesundheitsministers, die Beschränkungen für die Benützung von Freizeitanlagen und das Betreten öffentlicher Orte vorsehen (befristet bis 30. April), wurde im Landhaus in St. Pölten betont. "Eine Ausnahme für Autokinos ist darin ausdrücklich nicht angeführt." Aus diesem Grund sei der Besuch einer derartigen Einrichtung "derzeit auch nicht zulässig".

Hier bedürfe es einer entsprechenden Änderung der Verordnung durch den zuständigen Minister. "Nach jetzigem Wissensstand können Autokinos frühestens ab 1. Mai wieder geöffnet haben", teilte das Land Niederösterreich mit.