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Ausnahme für E-Autos bei IG-Luft-Tempolimits

Heute Redaktion
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Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag, 3. April 2018, während einer Pressekonferenz anlässlich der Präsentation "#mission 2030 - Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung" in Wien.
Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag, 3. April 2018, während einer Pressekonferenz anlässlich der Präsentation "#mission 2030 - Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung" in Wien.
Bild: picturedesk.com/APA

Elektroautos sollen in "Luft-Hunderter"-Zonen bald schneller fahren dürfen. "Damit kommen E-Autos nun wirklich auf die Überholspur", so Köstinger.

Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) will eine Ausnahme für Elektoautos von den Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) erwirken. Ab 2019 sollen E-Autos frühestens davon befreit sein.

"Mit dieser Maßnahme wollen wir ein starkes Zeichen für die Unterstützung von sauberer Mobilität setzen", verkündet Köstinger am Dienstag in einer Aussendung und ergänzt: "In vielen Gemeinden und Städten können E-Autos bereits gratis parken oder die Busspur benutzen. Der Ausbau des Ladenetzes ist ein anderer wichtiger Baustein."

Mit der Öffnung der IG-L-Tempolimits für E-Autos wolle man einen weiteren Schritt in diese Richtung gehen. "Damit kommen E-Autos nun wirklich auf die Überholspur", so Köstinger. Voraussetzung dafür: Ein grünes Kennzeichen. Die Ausnahme soll aber nur für den "Luft-Hunderter" und "-Achtziger" gelten. Die Fünfziger-Zonen, wie etwa auf der Höhenstraße im Wienerwald bleiben davon unberührt.

Länder müssen entscheiden

Dafür will Köstinger die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Länder, die für Maßnahmen gemäß IG-Luft zuständig sind, die Möglichkeit haben, diese Ausnahmen umzusetzen. Derzeit ist der "Luft-Hunderter" auf rund 300 Streckenkilometern anwendbar.

Seitens des Autofahrerclubs ÖAMTC begrüßt man die Pläne des Nachhaltigkeitsministeriums. Die Ministerin erfülle damit eine langjährige Forderung. "Denn wieso sollte ein Tempolimit, das zur Reduktion von Luftschadstoffen aktiviert wird, für emissionsfreie E-Fahrzeuge gelten?" so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. (red)