In der Schweizer Gemeinde Eschenbach im Kanton St. Gallen ist eine kopftuchtragende Lehrerin kurz vor Schulbeginn doch nicht angestellt worden. Das berichten die Zeitungen der Tamedia.
Die junge Volksschullehrerin sollte in Goldingen, einem Ortsteil von Eschenbach, eine erste und zweite Klasse übernehmen. Beim Vorstellungsgespräch habe sie ein Kopftuch getragen.
Auf Nachfrage habe sie erklärt, christliche Feste kindergerecht im Unterricht thematisieren und feiern zu wollen. Die Schulleitung habe sie als fachlich sehr geeignet und engagiert beurteilt.
Die Stelle sei ihr schließlich mündlich zugesichert worden. An einem Besuchstag habe sie sich der künftigen Klasse vorgestellt. Danach habe ein Kind zu Hause vom Kopftuch der neuen Lehrerin berichtet, worauf ein Elternpaar sich habe juristisch beraten lassen.
Die Rechtsauskunft des Kantons St. Gallen habe demnach bestätigt, dass Kinder Anspruch auf eine religionsneutrale Schule hätten. Weitere Familien hätten sich dem Protest angeschlossen.
Zunächst habe die Schulleitung an der Anstellung festgehalten. In einem Elternbrief habe sie betont, dass das Tragen eines Kopftuchs zulässig sei, solange der Unterricht neutral, sachlich und gesetzeskonform erfolge. Kurz vor den Sommerferien sei jedoch entschieden worden, das Arbeitsverhältnis doch nicht einzugehen.
Laut Gemeinderat Roger Wüthrich, zuständig für das Ressort Bildung, sei ein externer Rechtsbeistand beigezogen worden. Man habe befürchtet, ein Rekurs könne zu einem jahrelangen Rechtsstreit bis vors Bundesgericht führen.
Die Schule habe sich stets hinter die Lehrerin gestellt, könne aber als kleine Gemeinde ein solches Verfahren nicht tragen. Die Entscheidung sei im gegenseitigen Einvernehmen gefallen – auch zum Schutz der Lehrerin, da die Diskussion im Dorf zu einer Polarisierung geführt habe.
Die betroffene Lehrerin habe sich nicht öffentlich geäußert. Im Ort gebe es Kritik am Entscheid. So habe etwa die lokale SP-Präsidentin Iris Wäckerlin erklärt, die Schule sende damit ein Zeichen der Intoleranz. Viele Eltern und Lehrpersonen hätten sich hinter die junge Lehrerin gestellt. Ob bis zum Schulstart eine Ersatzlehrperson gefunden werde, sei offen.
Rechtsprofessor Thomas Geiser ordnet den Fall für die Tamedia-Zeitungen juristisch ein. Der Staat sei an die Religionsfreiheit gebunden, das schließe das Tragen eines Kopftuchs ein. Eine Schule könne zwar religiöse Symbole generell untersagen – das gelte dann aber auch für Kreuzketten. Eine selektive Regelung sei hingegen diskriminierend.