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Eltern zahlen illegales Filesharing der Kinder

Heute Redaktion
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Ein weitreichendes Urteil zum illegalen Filesharing hat das Oberlandesgericht München getroffen. Einerseits müssen Eltern, weil sie der Internet-Anschlussinhaber sind, für illegales Filesharing ihrer Kinder Strafe zahlen, auch wenn sie darüber nichts gewusst haben. Ausnahme: Die Erziehungsberechtigten "verpfeifen" ihren Nachwuchs, also nennen bei einem Verfahren konkret den Verantwortlichen, der dann die Strafe bekommt.

Ein weitreichendes Urteil zum illegalen Filesharing hat das Oberlandesgericht München getroffen. Einerseits müssen Eltern, weil sie der Internet-Anschlussinhaber sind, für illegales Filesharing ihrer Kinder Strafe zahlen, auch wenn sie darüber nichts gewusst haben. Ausnahme: Die Erziehungsberechtigten "verpfeifen" ihren Nachwuchs, also nennen bei einem Verfahren konkret den Verantwortlichen, der dann die Strafe bekommt.

Bei dem Prozess ging es laut "n-tv" um einen einen konkreten Fall: In einem Haushalt mit einem Ehepaar und drei erwachsenen Kindern wurde über den Internetanschluss das Musikalbum "Loud" von Rihanna auf eine Filesharing-Plattform hochgeladen. Im Auftrag von Universal Music als Inhaber der Rechte flatterte eine Abmahnung von rund 3.500 Euro Schadenersatz sowie Abmahnkosten ins Haus.

Zahlen oder verraten

Verantwortlich war eines der Kinder des Ehepaars, die Eltern wollten nicht zahlen - der Fall ging vor Gericht. Dort gab es nun das weitreichende Urteil: Zu sagen, dass der Internetanschluss auch von anderen Personen genutzt wird, würde nicht von der Haftung befreien. Dazu müssten die Eltern den Verantwortlichen benennen. Ergebnis: Entweder die Strafe wird bezahlt, oder sie nennen die Person, die für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.

Andere Regelung bei Minderjährigen

In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof auch die Vorgangsweise bei minderjährigen Schützlingen geklärt. Hier reicht es laut Urteil, wenn Eltern ihren Nachwuchs eingehend über illegales Filesharing aufgeklärt und es ihnen verboten haben. Macht der Nachwuchs es trotzdem, können die Eltern nicht zur Verantwortung gezogen werden. Nun soll sich der Bundesgerichtshof auch mit dem Urteil bei den "erwachsenen Kindern" noch einmal beschäftigen.