Politik

Endgültig fix: Bundespräsidenten-Stichwahl am 2.10.

Heute Redaktion
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Die Österreicher werden am 2. Oktober 2016 einen neuen Bundespräsidenten bestimmen, die Stichwahl vom 22. Mai wiederholen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof diese gekippt hat, müssen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer im gesamten Bundesgebiet nochmals um die Gunst der Bürger werben. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Wahltermin einstimmig. Bis dahin - die Amtszeit von Heinz Fischer endete am Freitag - ist unter anderem Norbert Hofer Interimspräsident.

Die Österreicher werden am .

Innenminister Wolfgang Sobotka bekräftigte am Freitag gegenüber den Abgeordneten im Nationalrat, dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und am Wahltag vor 17.00 Uhr keine Ergebnisse veröffentlichen zu lassen. Er selbst werde am Wahlsonntag noch kein Wahlergebnis verkünden, das werde er erst dann tun, wenn es endgültig feststeht. Dabei soll es keinerlei Druck auf die Wahlbehörden geben.
Da es sich um eine Wahlwiederholung handelt, haben jene Wählerverzeichnisse Gültigkeit, die schon bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai herangezogen wurden. Das bedeutet, dass nur jene Österreicher, die bei diesen beiden Urnengängen wahlberechtigt waren, jetzt auch wahlberechtigt sind. Wer nach dem 24. April das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist bei dieser Wahl weiterhin nicht stimmberechtigt.
Personen, die seit dem Stichtag 23. Februar ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gewohnt haben.
Die Wahlberechtigten können ihre Stimme im zuständigen Wahllokal, per Wahlkarte in einem anderen Wahllokal oder per zuletzt heiß diskutierter Briefwahl abgeben. Die Wahlkarte muss am Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Bettlägerigen Personen stehen "fliegende Wahlbehörden" zur Verfügung.
Wahlkarten für die Wiederholungswahl können unmittelbar nach Kundmachung des Termins bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden, spätestens jedoch schriftlich bis zum 28. September und mündlich bis zum 30. September 2016, 12.00 Uhr.

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