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Endlich Schnee! Aber wer muss räumen?

Der Winter ist da und mit ihm Schnee und Eis. Aber wer ist jetzt fürs Schneeschaufeln und Streuen zuständig?

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Jedes Jahr wieder erfreut der erste Schnee Groß wie Klein. Doch so schön die winterliche Pracht auch sein mag, aus Sicherheitsgründen sollte sie weg. Aber wer muss wann die Schneeschaufel auspacken und wo muss von wem geräumt werden? Immer wieder kommt es zu kleineren oder größeren Reibereien zwischen Nachbarn, Passanten und Behörden, wenn es darum geht, die Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Dabei ist die Rechtslage ganz eindeutig. Wir haben für Sie die Antworten auf die acht wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Wer muss den Schnee wegräumen?

Für die Schneeräumung auf privaten Grundstücken ist der Hauseigentümer zuständig. Er ist verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft sicherzustellen.

Wo überall und wann muss der Schnee geräumt sein?

Alle Gehwege und Gehsteige in einer Entfernung von drei Metern vom Haus sind von ihrer Schneelast zu befreien und bei Glatteis zu bestreuen - und das immer zwischen 6 und 22 Uhr. Ist kein Weg vorhanden, muss der Straßenrand in Breite eines Meters freigelegt werden. Ebenfalls in die Pflicht der Eigentümer fällt die Befreiung des Daches von Schneelast und Eis.

Reicht es nicht, wenn ich Warnschilder aufstelle?

Warnschilder dürfen nur als Sofortmaßnahme dienen und sind kein Ersatz für die Räumung. Wer der Pflicht der Schneeräumung nicht nachkommt muss mit einer Verwaltungsstrafe oder auch im Erstfall mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Die Versicherung wird in den meisten solcher Fälle nicht einspringen.

Was ist mit dem Parkplatz?

Auch wenn der Vermieter den Winterdienst für die restliche Immobilie erledigt, muss der Mieter seinen Parkplatz selber freischaufeln.

Kann der Vermieter mich zum Schneeräumen verpflichten?

Die Pflicht zum Schneeräumen und Salz streuen muss im Mietvertrag festgehalten sein. Einen Eintrag in der Hausordnung oder eine mündliche Anweisung genügt nicht. Ist der Mieter aber zum Räumen verpflichtet, muss der Vermieter Schaufel und Streusalz zur Verfügung stellen sowie dafür sorgen, dass die Räumung oder Streuung durchgeführt wird, indem er diese überwacht.

Und wenn es schneit, wenn ich auf Urlaub bin?

Ob Mieter oder Vermieter, wer zuständig ist fürs Schneeräumen, muss sich bei seiner Abwesenheit um eine Vertretung kümmern.

Kann ich ein Unternehmen damit beauftragen?

Die Verpflichtung der Schneeräumung kann freilich an ein Unternehmen übertragen werden. Allerdings warnt hier der Verein für Konsumentenschutz (VKI): Nicht jeder Vertrag übergibt automatisch die Pflicht an den Räumdienst. Werden etwa nur beschränkte Dienste in Anspruch genommen, befreit dies nicht den Hauseigentümer von seiner Gesamtpflicht.

Wer haftet, wenn ich mich bei einem Sturz verletze?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer, weil er verpflichtet ist, für Sicherheit zu sorgen. Falls er aber die Schneeräumung einem Mieter bzw. einem Hauswart delegiert hat, kann er auf diesen Regress nehmen. Und: Wenn der Unfall passiert, weil der Verletzte unpassende Schuhe trägt, kann die Haftung reduziert werden oder ganz wegfallen. (Christine Scharfetter)

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