Wirtschaft

Enthüllt: Wie hoch die ORF-Gebühr bei dir wirklich wird

Nach jahrelangen Diskussionen um die ORF-Gebühr kommt nun eine Neuerung: Ab 2024 muss jeder Haushalt zahlen. Doch nicht überall fällt gleich viel an. 

So hoch wird die neue ORF-Gebühr in den Bundesländern.
So hoch wird die neue ORF-Gebühr in den Bundesländern.
Helmut Graf

Seit der Verfassungsgerichtshof die GIS Mitte 2022 als verfassungswidrig deklariert hatte, arbeitete die Politik an einer neuen Lösung zur Finanzierung des ORF. Zuletzt wurde klar, dass statt der GIS, die nicht alle Haushalte in Österreich zahlen mussten, nun eine Haushaltsabgabe für alle kommen wird. Am Donnerstag war es so weit – die Koalitionspartner ÖVP und Grüne einigten sich auf eine Novellierung des ORF-Gesetzes.

Doch was bedeutet die Neuerung in Zahlen? Ab 1. Jänner 2024 wird pro Hauptwohnsitz ein Beitrag eingefordert, als Ersatz für die GIS. 15,20 Euro wird die neue Abgabe betragen, Umsatzsteuer und Bundesabgabe fallen nun weg. Für Nebenwohnsitze ist keine Gebühr zu entrichten. Die neue Regelung bringt im Vergleich zur alten (22,45 Euro) eine deutliche Vergünstigung mit sich. Dennoch zahlen Haushalte nicht in allen Bundesländern gleich hohe Beträge für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. 

Österreichischer Fleckerlteppich

Am billigsten wird der ORF ab nächstem Jahr für Vorarlberger und Oberösterreicher – hier entfallen die Landesabgaben. Am schwersten belastet werden von nun an Haushalte im Burgenland: 20,40 Euro macht die monatliche Haushaltsabgabe im östlichsten Bundesland aus. Am zweitmeisten zahlen Haushalte in Niederösterreich und der Steiermark, hier sind es 19,99 Euro monatlich. 

Knapp darauf folgt Kärnten, wo ab nächstem Jahr 19,38 Euro monatlich anfallen. Weiter geht's mit Salzburg, hier lässt sich der ORF fortan 19,10 Euro kosten. Dann kommt Wien mit 18,63 Euro. Die geringste Landesabgabe gibt es in Tirol, hier zahlt jeder Haushalt 18,46 Euro monatlich.

Schlupflöcher

Doch weiterhin muss in der Praxis nicht jeder eine ORF-Gebühr zahlen. Wer bisher bereits von der GIS befreit war, wird auch künftig nichts zahlen müssen. Von der GIS befreit sind unter anderem Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher oder Bezieher von Studienbeihilfe.

De facto profitieren also 3,2 Millionen Haushalte von der beschlossenen Neu-Regelung, indem eine geringere Gebühr anfällt. Andererseits kommen nun weitere 400.000 zahlungspflichtige Haushalte hinzu, die bisher nur online konsumiert haben und daher nicht unter die Gebührenpflicht fielen.

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