Österreich

Entlassung von Linzer Schuldirektor war korrekt

Heute Redaktion
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Der ehemalige Direktor der Linzer Biesenfeldschule bleibt entlassen.
Der ehemalige Direktor der Linzer Biesenfeldschule bleibt entlassen.
Bild: keine Quellenangabe

Jener Linzer Schuldirektor, der nach jahrelangem Streit entlassen worden war, darf nicht zurück an die Schule. Das entschied das Landesverwaltungsgericht.

Der Spruch des Gerichts ist eindeutig: Die Beschwerde des Direktors gegen die Entscheidung sei "als unbegrundet abzuweisen". Die Entlassung sei damit "zu bestätigen", heißt es in dem schriftlich zugestellten Urteil.

Vor allem das lange unentschuldigte Fernbleiben des ehemaligen Schulleiters war für das Gericht ausschlaggebend. Allerdings stellte man auch drei weitere Dienstvergehen des Mannes fest.

Und darum ging es: Seit Jahren schon gab es an der Biesenfeldschule in Linz Probleme mit dem Direktor. Als der gesamte Lehrkörper geschlossen "kündigen" wollte und die Eltern auf die Barrikaden stiegen, zog der Landesschulrat die Notbremse. Der umstrittene Schulleiter, dem mangelnde Führungsqualität nachgesagt wird, wurde seines Amtes enthoben.

Doch: Der Direktor klagte dagegen – und bekam Recht. Der Streit ging weiter. Der Pädagoge war monatelang in Krankenstand, eine Ersatzdirektorin wurde berufen. Anfang September sollte der Schulleiter aber wieder zurück auf seinen Posten.

Das tat er allerdings nicht. Wochenlang meldete er sich nach Auskunft des Landesschulrates nicht. Dann entschied man, dass der Schulleiter entlassen wird.

Nun der Schlussstrich unter der Geschichte. Allerdings kann der Lehren noch Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Wien einlegen.



(gs)