Wirtschaft

Entlastungspaket – das bekommst du noch alles aufs Konto

Mit diversen Geld-Prämien will die Regierung die Österreicher finanziell unterstützen. Und die nächsten Entlastungsmaßnahmen stehen unmittelbar bevor.

Andre Wilding
Die Bevölkerung darf sich in den nächsten Monaten über weitere Entlastungen freuen.
Die Bevölkerung darf sich in den nächsten Monaten über weitere Entlastungen freuen.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Die österreichische Bevölkerung durfte sich in den vergangenen Monaten bereits über die eine oder andere Geld-Prämie am Konto freuen. So wurde etwa im August die Sonder-Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind ausbezahlt oder im September 300 Euro für besonders Betroffene (Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose) überwiesen.

Und bereits seit 1. September läuft auch die Auszahlung des 500-€-Klimabonus (Anm. 500 Euro gibt es für Erwachsene, 250 für Kinder) in Österreich. Doch in einigen Fällen könnte die Zustellung wohl noch etwas dauern – "Heute" berichtete. Die Abwicklung ist mittlerweile auch abgelaufen.

Bedeutet: Personen, die den Klimabonus der Regierung am Freitag (7. Oktober) nicht auf seinem Konto vorfand, kriegt ihn auch nicht mehr überwiesen – die Details dazu findest du hier. Die gute Nachricht: Die Geld-Boni sind noch nicht zu Ende, sondern es kommen noch weitere Entlastungsmaßnahmen, wie etwa die Stromkostenbremse etc.

Welche Boni du noch alles bekommst und wie es mit den Prämien weitergeht, "Heute" hat den Überblick:

Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse ist für circa 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv. Für den Verbrauch über 2.900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

Abschaffung Kalte Progression

Um der Kalten Progression entgegenzuwirken, wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3 Prozent) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürgerinnen/Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig.

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    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. <strong>Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen &gt;&gt;</strong>
    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen >>
    iStock

    Durch die Einigung der Bundesregierung liegt diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇Prozent und entlastet auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und die SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Das entspricht einer Anhebung um 5,2 Prozent.

    Valorisierung Sozialleistungen

    Ab 1. Jänner 2023 werden Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge sowie Verkehrsabsetzbeträge automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Auch werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken- (→ USP), Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

    Absetzbetrag für Arbeitnehmer

    Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer wird ab Anfang des Jahres 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 wirksam. Weitere Senkung der Lohn- und Einkommensteuer von 42 Prozent auf 41 Prozent (zwischen 31.000 und 60.000 Euro Einkommen)

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      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      APA

      Gebührenbremse

      Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Inkludiert sind darin alle Verfahren bei Behörden, egal, ob es sich zum Beispiel um Baubewilligungen oder um Zulassungen von Kfz handelt. Der aktuelle Gebührenstopp gilt bis Juli 2023.

      Entlastungsrechner

      Drei Anti-Teuerungspakete von insgesamt 32,7 Milliarden Euro sorgen zwischen 2022 und 2026 sowohl für kurzfristige Entlastung als auch für nachhaltige, strukturelle Änderungen. Das Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat mittlerweile einen Entlastungsrechner veröffentlicht, mit dem man seine persönliche Entlastung berechnen kann >>>

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