Politik

Entschädigung für misshandelten Bakary J.

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:30

Dem Ex-Schubhäftling Bakary J., der 2006 in einer Lagerhalle von Polizisten schwer misshandelt worden war, droht nun laut Innenministerium keine Abschiebung mehr. Die Sicherheitsdirektion hat das Aufenthaltsverbot aufgehoben und sich entschuldigt.

Dem Ex-Schubhäftling Bakary J., der 2006 in einer Lagerhalle von Polizisten schwer misshandelt worden war, droht nun laut Innenministerium „keine Abschiebung“ mehr. Die Sicherheitsdirektion hat das Aufenthaltsverbot aufgehoben und sich entschuldigt.

Der gebürtige Gambier war im Jahr 2006 von österreichischen Polizisten gefoltert worden und lebte seitdem illegal in Österreich. Nun darf er legal im Land bleiben. „Bakary J. droht jetzt keine Abschiebung mehr“, bestätigt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, einen Bericht der Wochenzeitung „Falter“.
Das Aufenhaltsverbot gegen J. wurde von der Fremdenpolizei im Jahr 2004 „wegen eines schwerwiegenden Suchtgiftdeliktes“ verhängt, allerdings sei J. laut Bescheid der Sicherheitsdirektion „seit sechseinhalb Jahren nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten.
Entschädigung

Das Innenministerium hat sich jetzt auch beim Opfer entschuldigt. Laut Grundböck steht J. auch eine Entschädigung zu. „Er hat Anspruch nach dem Amtshaftungsgesetz“, so der Sprecher. Wie viel zu berechnen ist, werde wohl ein Gutachten klären müssen. Auch die Behandlungskosten - etwa für die Traumatisierung des Opfers - seien in die Rechnung einzubeziehen.
Nach Abschiebeversuch von Polizisten misshandelt

J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und misshandelt worden. Die vier Beamten hatten ihm umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt - mehr dazu in .
Sie wurden vor Gericht gestellt und 2009 Sie verrichteten weiter Polizeidienst, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Polizisten wurden wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich drei Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert.

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