Im geplanten Ärztegesetz werden alternative Heilverfahren als Teil des Arztberufs definiert. Patientenanwälte fürchten um die Sicherheit und eine Legalisierung von Scheinmedizin.
Im Dezember soll das neue Ärztegesetz der türkis-blauen Regierung beschlussfertig sein, bis 8. November läuft noch die Begutachtungsfrist. Ein Aspekt des Entwurfs sorgt für heftige Kritik seitens der Patientenanwaltschaft.
Der neue Entwurf sieht vor, dass auch komplementäre und
alternativmedizinische Heilverfahren ins festgelegte Tätigkeitsfeld des Arztberufs aufgenommen werden. Das könne auch "Handauflegen oder Auspendeln" sein, klagt Patientenanwältin Sigrid Pilz laut "ORF Teletext". Weil diese Verfahren im Gesetzestext nicht weiter definiert werde, fürchtet Pilz, dass Voodoo-Behandlungen und Scheinmedizin dadurch als wissenschaftlich fundiert verkauft werden könnten.
Auszug aus dem Ärztegesetz 1998 § 2 (2) inklusive der geplanten Änderung:
"Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird [...]"
Alle weiteren geplanten Änderungen können Sie auf der Webseite des Parlaments nachlesen.
Es sei "verantwortungslos" solche alternative Behandlungsmethoden als Teil des Arztberufes zu definieren, wettert auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker am Montag in einer Aussendung und bezeichnet den Entwurf als "Anschlag auf die Gesundheit und Versorgungssicherheit der Österreicher".
Eine Einschätzung die man bei der Ärztekammer offenbar nicht teilen kann. Denn gerade durch diesen Passus werde das Feld für Kurpfuscher eingeengt, heißt es in dem "Teletext"-Bericht weiter. Als positives Beispiel wurde die Homöopathie genannt.
(red)