Politik

Neuer Entwurf da – das sind die neuen Corona-Regeln

Präsentiert sollen sie erst am Mittwoch werden, der Verordnungstext für das Aus der Quarantäne in Österreich ist aber bereits da. "Heute" hat die Details.

Rene Findenig
Erhitzte Gemüter beim Corona-Gipfel der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten. Nun liegt ein Verordnungspapier vor.
Erhitzte Gemüter beim Corona-Gipfel der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten. Nun liegt ein Verordnungspapier vor.
DRAGAN TATIC / APA / picturedesk.com

Mittwoch will die Regierung das Quarantäne-Aus in Österreich verkünden, Dienstagnachmittag flatterte der Entwurf der Verordnung bereits herein. Die Kernpunkte: Wer laut Corona-Test positiv ist und das Virus in sich trägt, kann trotzdem die eigenen vier Wände verlassen, wenn er oder sie sich "nicht krank" fühle. Auch die Maske muss dann überraschenderweise nicht überall getragen werden, im Freien und mit Sicherheitsabstand von zwei Metern soll es auch keine FFP2-Pflicht geben.

Arbeiten gehen auch infiziert erlaubt

Für Infizierte wird es laut dem Entwurf Betretungsverbote für kritische Bereiche geben, aber ebenfalls nicht für alle, Beschäftigte sollen auch Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Maske betreten dürfen. Genannt werden dabei etwa Spitäler, Alten- und Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Kinderbetreuungsstätten, Volksschulen und Horte. Das bedeutet auch gleichzeitig: Arbeiten wird auch infiziert erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.

Die Regeln sollen laut dem Entwurf bereits am 1. August in Kraft treten. Auch Ausnahmen sind vorgesehen: Arbeiten an einem Ort beispielsweise nur Infizierte zusammen, soll es keinerlei Beschränkungen, also auch keine Maskenpflicht geben, außer es handelt sich um "vulnerable Settings". In bestimmten Berufen, in denen Maske allerdings nicht dauerhaft getragen werden kann, etwa laut APA bei Logopäden und Musikern, bleibt das Arbeiten mit positivem Test weiter nicht erlaubt.

Essens- und Trink-Verbot in der Gastro

Ausnahmen sind für Risikogruppen vorgesehen, sie können zu Hause bleiben, wenn es keine "geeigneten" Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz gibt. Infizierte wiederum müssen zu Hause oder im eigenen Auto keine Maske tragen, wenn sie mit Personen desselben Haushalts unterwegs sind oder zusammenkommen. Maske gilt wiederum für bei Kontakt mit haushaltsfremden Personen, in der Gastro oder in Schwimmbädern, wo nun Infizierte auch hindürfen.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Heißt dann auch gleich: Infizierte dürfen ins Wirtshaus, aber dort nichts essen oder trinken, dann dazu müsste ja die Maske abgelegt werden. Neu ist auch, dass die neuen Corona-Regeln, auch "Verkehrsbeschränkungen" genannt, bereits ab einem positiven Antigen-Test und nicht erst bei einem positiven PCR-Test gelten. Wie bei der Quarantäne bisher gilt übrigens auch für die Verkehrsbeschränkungen: Sie bleiben jeweils für zehn Tage aufrecht, nach fünf kann man sich daraus freitesten.