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Erben und Schenken kann 2016 teurer werden

Heute Redaktion
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Das Finanzministerium präsentierte bereits am 10. November einen Entwurf zu jener Verordnung, die für die Betroffenen erstmals konkrete Rechnungen zulässt. Auch die kleinen Häuslbauer sind betroffen. Die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass der Zeitraum für Betroffene zu knapp sei, um noch heuer reagieren zu können.

Das Finanzministerium präsentierte bereits am 10. November einen Entwurf zu jener Verordnung, die für die Betroffenen erstmals konkrete Rechnungen zulässt. Auch die „kleinen Häuslbauer“ sind betroffen. Die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass der Zeitraum für Betroffene zu knapp sei, um noch heuer reagieren zu können.

Ab 2016 wird sich die Besteuerung von Immobilienübertragungen nicht mehr am Einheitswert bemessen, sondern will dem Marktwert nahe kommen. Neben der Qualität der Bebauung geht es dabei vor allem um die Lage. Das Ministerium hat dazu „Hochrechnungsfaktoren“ für jede Postleitzahl festgegelegt. Damit muss man den Basiswert (Grundstücksgröße mal Bodenwert) multiplizieren. Der Faktor gehe bis in die Verzehnfachung - und darüber hinaus.

Wenn Boden vor längerer Zeit günstig erworben wurde, die Einheitswerte niedrig geblieben sind und die Gegend inzwischen aufgewertet wurde,  kann die neue Steuer teuer werden. Den Spitzenwert der Hochrechnungsfaktoren nimmt laut orf.at Hallwang bei Salzburg mit 12,5 ein. Das Ministerium habe den Hochrechnungsfaktor für den 21. Wiener Gemeindebezirk bei 7,0 angesetzt.  Für 17 Orte weist die Tabelle des Ministeriums einen Hochrechnungsfaktor von 0,5 auf.

Als Zeitpunkt für die Bemessung der Steuer zählt die Unterschrift unter einem Schenkungs- oder anderem Vertrag. Wie lange sich die Gemeinde und Finanz mit Grundbucheintrag und Steuerbescheid Zeit lassen, sei egal. 

Die Verordnung behandle die exakte Höhe der Bemessungsgrundlage. Die Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass das "lange Zurückhalten des Berechnungsschlüssels“ nicht nachvollziehbar sei.

Die Begutachtungsfrist des Entwurfs endet am 1. Dezember. Anwälte und Notare erhalten damit klare Tipps, wer noch vor Jahreswechsel seine Verhältnisse ordnen sollte, und wer nicht.