Am Dienstag informierte die Landespolizeidirektion Tirol über die Schaffung einer Waffenverbotszone in Innsbruck. Diese erstreckt sich entlang des Straßenverlaufs der Ing.-Etzel-Straße vom Scheitelpunkt mit der Kreuzung zur Museumsstraße in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Zeughausgasse und der Claudiastraße sowie Dreiheiligenstraße östlich der Kreuzung mit der Etzel-Straße. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Juni 2021 um 0.00 Uhr in Kraft.
Als Begründung heißt es in der Aussendung, dass im genannten Bereich eine "bestehende Gefahr von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen" bestehe. Zur Vorbeugung solcher Angriffe wird verboten, den definierten Bereich "mit Waffen oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt an Menschen oder Sachen auszuüben", zu betreten.
Die Waffenverbotszone gilt grundsätzlich von Montag bis Sonntag zwischen 18.00 und 08.00 Uhr. Ausgenommen vom Verbot sind Personen, die beruflich eine Waffe tragen dürfen und für Reizgassprays ("Pfefferspray"), wenn diese von Personen mitgeführt werden, die zum Tragen einer Waffe berechtigt sind.
In der Verordnung ist festgeschrieben, dass Personen auf mitgeführte Waffen überprüft werden dürfen, wenn ein dringender Verdacht besteht. In einem solchen Fall dürften die Waffen sichergestellt werden. Zuwiderhandlungen kommen den Übeltätern übrigens teuer zu stehen. Die Verwaltungsübertretung kann mit bis zu 1.000 Euro Strafe, bzw. 4.600 Euro im Wiederholungsfall geahndet werden. Im Falle der Uneinbringlichkeit ist eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen vorgesehen.